Interview: Karl Forster

Rechtsanwalt Gerd Hölzlwimmer über die Aussichten seiner Klienten, das Rauchverbot in ihren Gastronomiebetrieben zu umgehen.

Es geht in diesem Gespräch nicht um den Schutz der Nichtraucher und nur am Rand um den sogenannter bayerischer Wirtshauskultur. Thema ist das Juristische. Zu den Klienten des Münchner Rechtsanwalts Gerd Hölzlwimmer gehören Gastronomen, die legal versuchen, Raucher weiter bewirten zu dürfen. Ein Gespräch über dem Umgang mit einem Gesetz.

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SZ: Herr Hölzlwimmer, Sie vertreten einige gastronomische Betriebe im Kampf gegen das totale Rauchverbot in Bayern. Gibt es erste Erfolgsmeldungen?

Hölzlwimmer: Ja; Immer mehr sogenannte Raucherclubs werden gegründet. Zumindest in Teilbereichen konnte der Zustand vor Inkrafttreten des bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) wieder hergestellt werden. Raucher haben wieder die Möglichkeit, ihre Zigarette, Zigarre oder Pfeife zum Bier zu genießen, ohne in die Kälte zu müssen und damit das gemütliche Beisammensein - auch mit Nichtrauchern - zu zerstören.

SZ: Welche juristischen Lücken bietet das Gesetz?

Hölzlwimmer: Ich würde nicht von Lücken sprechen. Eher davon, welchen Spielraum die Gesetzgebung übrig gelassen hat. Um die Frage zu beantworten, muss man wissen, dass das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen Gaststätten, die für jedermann zugänglich sind oder nur einem bestimmten Personenkreis.

Das GSG gilt nur für Gaststätten, die öffentlich, also für jedermann zugänglich sind. Hierin liegt die gesetzgeberische Legitimation zur Gründung sogenannter Raucherclubs und der Anerkennung geschlossener Gesellschaften. Gaststätten, die nur den Clubmitgliedern oder einer geschlossenen Gesellschaft Zutritt gewähren, sind nicht öffentlich zugänglich. Das GSG wirkt hier nicht.

SZ: Und diese Raucherclubs werden immer mehr. Hat der Gesetzgeber da einen Fehler gemacht?

Hölzlwimmer: Die Macht des Gesetzgebers endet grundsätzlich da, wo es nicht mehr öffentlich ist; also im privaten Bereich. Genau da setzt die Clublösung an: Entscheidet sich ein Gastwirt, seine Wirtschaft nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist das das Ende der Regulierungsmöglichkeit durch den Staat.

Hinter verschlossenen Türen hat er - zumindest in Bezug auf das Rauchverbot - nichts zu vermelden. Dies hat die Regierung auch in den Vollzugshinweisen zum GSG einräumen müssen und darin Raucherclubs als legitime Alternative anerkannt. Mehr noch: Das Ministerium wertet Stammtische als geschlossene Gesellschaft und billigt zu, dass am Stammtisch, wenn er in einem Nebenraum untergebracht ist, geraucht werden darf.

Entscheidend ist - egal ob Raucherclub oder geschlossene Gesellschaft - dass Laufkundschaft keinen Zutritt hat, Tagesmitgliedschaften nicht möglich sein dürfen und echte Einlasskontrollen durchgeführt werden. Allerdings dürfen Clubmitglieder Gäste mitnehmen.

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