Rechtsanwalt Gerd Hölzlwimmer über die Aussichten seiner Klienten, das Rauchverbot in ihren Gastronomiebetrieben zu umgehen.
Es geht in diesem Gespräch nicht um den Schutz der Nichtraucher und nur am Rand um den sogenannter bayerischer Wirtshauskultur. Thema ist das Juristische. Zu den Klienten des Münchner Rechtsanwalts Gerd Hölzlwimmer gehören Gastronomen, die legal versuchen, Raucher weiter bewirten zu dürfen. Ein Gespräch über dem Umgang mit einem Gesetz.
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SZ: Herr Hölzlwimmer, Sie vertreten einige gastronomische Betriebe im Kampf gegen das totale Rauchverbot in Bayern. Gibt es erste Erfolgsmeldungen?
Hölzlwimmer: Ja; Immer mehr sogenannte Raucherclubs werden gegründet. Zumindest in Teilbereichen konnte der Zustand vor Inkrafttreten des bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) wieder hergestellt werden. Raucher haben wieder die Möglichkeit, ihre Zigarette, Zigarre oder Pfeife zum Bier zu genießen, ohne in die Kälte zu müssen und damit das gemütliche Beisammensein - auch mit Nichtrauchern - zu zerstören.
SZ: Welche juristischen Lücken bietet das Gesetz?
Hölzlwimmer: Ich würde nicht von Lücken sprechen. Eher davon, welchen Spielraum die Gesetzgebung übrig gelassen hat. Um die Frage zu beantworten, muss man wissen, dass das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen Gaststätten, die für jedermann zugänglich sind oder nur einem bestimmten Personenkreis.
Das GSG gilt nur für Gaststätten, die öffentlich, also für jedermann zugänglich sind. Hierin liegt die gesetzgeberische Legitimation zur Gründung sogenannter Raucherclubs und der Anerkennung geschlossener Gesellschaften. Gaststätten, die nur den Clubmitgliedern oder einer geschlossenen Gesellschaft Zutritt gewähren, sind nicht öffentlich zugänglich. Das GSG wirkt hier nicht.
SZ: Und diese Raucherclubs werden immer mehr. Hat der Gesetzgeber da einen Fehler gemacht?
Hölzlwimmer: Die Macht des Gesetzgebers endet grundsätzlich da, wo es nicht mehr öffentlich ist; also im privaten Bereich. Genau da setzt die Clublösung an: Entscheidet sich ein Gastwirt, seine Wirtschaft nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist das das Ende der Regulierungsmöglichkeit durch den Staat.
Hinter verschlossenen Türen hat er - zumindest in Bezug auf das Rauchverbot - nichts zu vermelden. Dies hat die Regierung auch in den Vollzugshinweisen zum GSG einräumen müssen und darin Raucherclubs als legitime Alternative anerkannt. Mehr noch: Das Ministerium wertet Stammtische als geschlossene Gesellschaft und billigt zu, dass am Stammtisch, wenn er in einem Nebenraum untergebracht ist, geraucht werden darf.
Entscheidend ist - egal ob Raucherclub oder geschlossene Gesellschaft - dass Laufkundschaft keinen Zutritt hat, Tagesmitgliedschaften nicht möglich sein dürfen und echte Einlasskontrollen durchgeführt werden. Allerdings dürfen Clubmitglieder Gäste mitnehmen.
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Die neueste Antwort
"Allerdings hat weder der Raucher noch der Nichtraucher ein Recht auf überhaupt eine Gaststätte."
Und Wirte, dies sich nicht an Gesetze halten keinen Anspruch darauf, ihren Betrieb weiter zu führen. So einfach.
18.02.2008 14:11:07
DerekReign:
"Und solange es kein Verbot für Nichtraucher gibt, eine Kneipe zu betreten, gilt das (Grundgesetz, Artikel 2) auch da! Aber das werden manche Raucher wohl nie kapieren..."
Hut ab vor Ihrer Gesetzes-Exegese. Das bringt mich auf meinen Nachbarn, den Wrdlbrmpft (nicht Wadlstrumpf!). Der hat an seiner Gartentür nicht das Schild "Betreten verboten!" angebracht, sondern ein anderes Schild mit der Aufschrift "Vorsicht, bissiger Hund." Das heißt natürlich, dass ich sein Grundstück jederzeit betreten darf. Von diesem meinem Recht habe ich selbstverständlich sehr häufig Gebrauch gemacht, denn es ist mein Recht. Dadurch, also durch die Wahrnehmung meines Rechtes, litt ich jahrelang an Bisswunden, zerfetzten Textilien und der Gefährdung durch hundliches Passivpinkeln.
Ich bin überaus glücklich, dass der Gesetzgeber nun endlich einschreitet und meinen Nachbarn zwingt, mit seinem Hund vor die Tür zu gehen, wenn ich das Grundstück betreten will. Übrigens ist mein Nachbar bezogen auf die Gesamtpopulation in der Minderheit!
Schon klasse wie sich hier die Elite der gesetzestreuen Bürger versammelt.
Stimmt, die Raucher müssen Gesetze einhalten, sonst werden sie weggesperrt - und gleich setzen wir uns in den rauchfreien PKW und rasen mit Genuß und 60 km/h durch die nächste Spielstraße. Weil Gesetze müssen ja nur die Anderen beachten, wenn man es selbst will.
Schlimm diese Mentalität - wie nannte man sie noch?
Lasst die Raucher in ihren Clubs doch ersticken, was solls denn. Dort stören sie doch wirklich nur Freiwillige die sich in die Miefbuden begeben.
Aber nein, als guter deutscher Nichtraucher muß ich für 100% der territorialen Interessen kämpfen.
Schon mal selbst gefragt warum diese Raucherclubs in München so gut laufen und warum auch so viele Nichtraucher in die Qualmbuden ziehen?
Wenn man einige Beiträge hier liest kann man verstehen warum sich so viele freiwillig für Gestank als das gemeinsame Feiern mit den gesetzestreuen Bürger dieses Landes entscheiden.
Da haben Sie natürlich soweit schon Recht.
Allerdings hat weder der Raucher noch der Nichtraucher ein Recht auf überhaupt eine Gaststätte. Wenn also ein tolerantes nebeneinander beider Gruppen nicht möglich ist, und ich kann auch die Postion von Nichtrauchern durchaus nachvollziehen gilt für mich: Nur der Gastwirt hat zu entscheiden, an wen er sein Angebot der Bewirtung richtet. Die jeweils andere Gruppe muss sich damit abfinden oder fernbleiben.
...na dann warten Sie mal ab, bis Ihnen im Frühjahr, der erste Gesetzestreue "freundlich" mitteilt, dass Sie hier nicht rauchen dürfen.
In Deutschland wird es ganauso wie in den USA: Wenn Sie in USA mit einer Flasche Alkohol angetroffen werden, dann werden Sie weggesperrt.
Das alles kommt hier in Deutschland auch noch. Und die deutschen Bürger werden aufgrund ihrer "historischen Vorbelastung" proaktiv an der Verfolgung des Gesetzesbrecher mitwirken.
Paging