Radwegbenutzungspflicht aufgehoben:Radler dürfen auf die Straße

Direkt auf der Straße radeln: An 23 Stellen in der Stadt ist die Benutzung von Radwegen nicht mehr vorgeschrieben - weitere könnten hinzukommen. Das Kreisverwaltungsreferat überprüft derzeit 360 Straßen.

Marco Völklein

Münchens Radler bekommen mehr Freiheit: Das blaue Schild mit weißem Fahrrad, das zum Fahren auch auf holprigen oder engen Radwegen zwang, fehlt seit kurzem an einigen Stellen in der Stadt - der Radler darf nun auch direkt auf der Straße anstatt daneben auf dem Radweg fahren. An insgesamt 23 Straßen haben die Verkehrsfachleute des Kreisverwaltungsreferats (KVR) bislang die sogenannte "Radwegebenutzungspflicht" aufgehoben. Weitere zehn Straßen könnten in den nächsten Wochen folgen, heißt es aus dem KVR.

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An 23 Stellen in der Stadt ist die Benutzung von  Radwegen nicht mehr vorgeschrieben - weitere könnten hinzukommen.

(Foto: Johannes Simon)

Auslöser der Aktion ist ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom vergangenen Winter, das ein Mitglied des Radfahrerclubs ADFC aus Regensburg erstritten hatte. Die obersten Verwaltungsrichter hatten verfügt, dass Kommunen die Radfahrer nur noch an besonders gefährlichen Stellen zum Fahren auf dem Radweg zwingen können. Die Verkehrsplaner der Münchner Stadtverwaltung überprüfen seitdem systematisch - Straße für Straße, Stadtviertel für Stadtviertel - die jeweiligen Straßen und Radwege. Und wo es aus Sicht der Fachleute sinnvoll und vertretbar ist, geben sie Straßen für Radler frei.

Freie Fahrt auf der Straße haben die Radler nun unter anderem in der Ridler- und der Trappentreustraße im Westend, in der Thalkirchner Straße in der Isarvorstadt, in der Limesstraße in Aubing sowie der Säbener Straße in Harlaching. Auch in der Baubergerstraße in Moosach und in der Arcis- sowie der Katharina-von-Bora-Straße in der Maxvorstadt fehlen die Schilder. 30 weitere Straßen überprüfen die Verkehrsplaner des KVR derzeit. Sie schauen unter anderem, wie dicht der Kfz-Verkehr in dem jeweiligen Abschnitt ist, und ob Zustand und Breite des Radwegs noch den Anforderungen entsprechen. Stadtweit stehen insgesamt 360 Straßen zur Überprüfung an.

Bei Peter Kappel, dem Vorsitzenden des Münchner ADFC-Ortsclubs, trifft das Vorgehen der Verwaltung auf Zustimmung. "Wir sind froh, dass die Stadt das anpackt", sagt Kappel. Der ADFC plädiert auch deshalb für die Aufhebung der Benutzungspflicht, weil so aus seiner Sicht die unterschiedlichen Geschwindigkeiten, mit denen Radler unterwegs sind, besser abgefedert werden können: Die schnellen Rennradler und Mountainbike-Flitzer kommen auf der Straße rasch voran, ältere Radler oder auch Eltern mit Kindern, die sich nicht auf der Straße zu fahren trauen, bleiben auf dem weiterhin vorhandenen Radweg.

Allerdings berichten Radler immer wieder davon, dass sie von Autofahrern beschimpft, angehupt oder wild gestikulierend auf den Radweg hingewiesen werden. Offenbar haben es viele schlicht noch nicht mitbekommen, dass die Stadt die Pflicht zur Benutzung der Radwege aufheben kann - und dies auch immer öfter tut. Der ADAC jedenfalls appelliert an die Stadtverwaltung, bei den noch zur Überprüfung anstehenden Straßen "sehr genau darauf zu achten, dass die Verkehrssicherheit nicht darunter leidet", wie Alexander Kreipl vom ADAC Südbayern sagt. Insbesondere bei engeren Abschnitten könne es "zu gefährlichen Situationen kommen", warnt Kreipl: "Denn auch wenn sie auf der Straße unterwegs sind, fahren ja viele Radler weiterhin nebeneinander."

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