Pumuckl-Nachzahlungen:Lizenz für den kleinen Kobold

Die Pumuckl-Zeichnerin Barbara von Johnson kann auf einen Geldsegen vom Bayerischen Rundfunk hoffen: das Münchner Landgericht ordnet Nachzahlungen für die Erfinderin der Kobold-Figur an.

Pumuckl muss sich im Fernsehen zumindest vorläufig unsichtbar machen: Nach einer erfolgreichen Klage der ursprünglichen Zeichnerin des Kobolds darf der Bayerische Rundfunk vorerst seine Kindersendung "Pumuckl TV" und den Spielfilm "Meister Eder und sein Pumuckl" nicht mehr ausstrahlen.

Außerdem drohen dem Sender und der Produktionsgesellschaft Infafilm nach Angaben des Landgerichts München I "erhebliche Nachzahlungen" an die Klägerin Barbara von Johnson. Sie hatte die Comic-Figur 1963 bei einem Wettbewerb entworfen und später im Auftrag der Pumuckl-Erfinderin Ellis Kaut gezeichnet. Johnson fordert einen Anteil am Erfolg der Figur, die später vom Schwiegersohn Kauts gezeichnet wurde.

Von Johnson hatte der Infafilm zwar 1978 das Recht eingeräumt, die Pumuckl-Figur für die bekannten Fernsehfolgen zu nutzen. Bei der Produktion des ersten Pumuckl-Spielfilms 1982 mit "Meister Eder" Gustl Bayrhammer sei aber offenbar vergessen worden, die Klägerin zu fragen.

Nie eine Lizenz erhalten

Auch für die Nutzung der Figur im Internet und auf dem Geschäftspapier habe Infafilm nie eine Lizenz erhalten, konstatierte das Landgericht. Und auch die Idee für Pumuckl-TV, von dem mittlerweile mehr als 400 einstündige Kindersendungen um den Kobold herum produziert wurden, sei nicht mit der Klägerin abgestimmt worden, obwohl das ganze Studio mit verschiedensten Pumuckl-Figuren dekoriert worden sei.

Wieviel Geld der Bayerische Rundfunk und Infafilm nun zahlen müssen, muss noch festgestellt werden. Dazu müssen die beiden Seiten zunächst Auskunft über ihre Erlöse mit der beliebten Figur geben. Nach Eindruck der Kammer dürfte es Jahre gegeben haben, in denen fast täglich eine Folge der Serie oder ein Pumuckl-Film ausgestrahlt worden seien. Dafür müsse von Johnson nun angemessen nachvergütet werden.

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