Ein halbes Jahr nach ihrer brutalen Attacke auf einen Rentner in der Münchner U-Bahn stehen die Täter nun vor Gericht. Ihnen wird versuchter Mord vorgeworfen.
Ein halbes Jahr nach dem brutalen Überfall auf einen Pensionär in der Münchner U-Bahn beginnt heute vor dem Landgericht München I der Prozess gegen die beiden Schläger.
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Durch Bilder einer Überwachungskamera kam die Polizei den Tätern auf die Spur. (© Foto: dpa)
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Die jungen Männer hatten den 76-Jährigen kurz vor Weihnachten mit Tritten und Schlägen lebensgefährlich verletzt, nachdem er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hat. Der Fall sorgte bundesweit für Empörung und löste eine Debatte über ein schärferes Jugendstrafrecht aus.
Die Anklage wirft dem inzwischen 21 Jahre alten, in München geborenen Türken und dem 18-jährigen in München lebenden Griechen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Diebstahl vor. Die Angeklagten sind Serientäter. Vor dem Prozess entschuldigten sie sich bei ihrem Opfer.
Die Polizei hatte die beiden drei Tage nach der Tat gefasst. Neben den Bildern einer Überwachungskamera brachte ein schon früher gestohlenes Handy die Beamten auf ihre Spur.
Bisher sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Drei Sachverständige werden den Prozess begleiten. Mehr als 25 Zeugen sind geladen, unter ihnen das Opfer, ein pensionierter Realschulleiter. Weil der jüngere Angeklagte zur Tatzeit 17 Jahre alt war, wird vor der Jugendkammer verhandelt. Sein Anwalt Wolfgang Kreuzer will wegen des Alters seines Mandanten auch den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen
Die Tat hatte eine bundesweite Debatte über kriminelle ausländische Jugendliche und eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgelöst. Das Thema dominierte den hessischen Landtagswahlkampf, in dem Ministerpräsident Roland Koch (CDU) mit Forderungen nach schärferen Gesetzen polarisierte. Die beiden Angeklagten hatten den Rentner bei der Attacke wegen seiner deutschen Nationalität beschimpft.
(dpa/Reuters/bavo/gal)
Großbrand in Altstadt von Coburg
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Im Gegensatz zu anderen habe ich kein so gutes Gehör, dass ich die Täter rufen hörte. Auf jeden Fall muss bei der Prüfung eines versuchten Mordes auch untersucht werden, warum die Täter nicht weitergemacht haben. Wenn sie gedacht haben, dass ihr Opfer tatsächlich tot sei, dann könnte ein vollendeter Versuch vorliegen. Wenn sie allerdings wussten, dass das Opfer noch lebt und trotzdem aufgehört habe, sieht es schlecht aus für den versuchten Mord.
Ja, nicht alles, was gesunder Menschenverstand zu sein scheint, ist deswegen auch Recht. Da beide unter europarechtliche Aufenthaltsvorschriften fallen und die Rechtsprechung des EuGH in diesem Punkt sehr restriktiv ist, brauchen sich beide vermutlich keine Angst um ihren weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet zu machen, außer das Gericht findet hinsichtlich ihrer Sozialprognose so desaströse Worte, dass auch ein VG selbst bei Berücksichtigung der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung daran nicht vorbeikommt.
@Agenor: Maßgeblich ist das Land der Staatsangehörigkeit. Aber zuzugeben ist, dass es sich hierbei um einen faktischen Inländer handelt, dessen so beschriebenem Maß an Integration bei der Entscheidung über eine Ausweisung eine erhebliche Bedeutung zukommt.
um zu begreifen müssten Sie sich erstmal mit den Fakten des Falles und der bestehenden Aufenthaltsgesetze vertraut machen. Ich empfehle eine Lektüre des §53 AufenthG.:
Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er
1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist....
Die von ihnen geforderte Praxis und gesetzliche Handhabe einer Ausweisung ausländischer Serienstraftäter besteht also längst.Und im Falle einer Verurteilung im o.g. Rahmen ist mit einem automatischen Antrag auf Ausweisung zu rechnen.
Übrigens, der Täter türkischer Nationalität Serkan A. ist in Deutschland gebürtig. Das Problem ist also, auch wenn viele das nicht gerne hören, tatsächlich "hausgemacht". Der Sinn bzw. Unsinn einer Abschiebung darf in diesem und vielen anderen Fällen berechtigterweis in Frage gestellt werden.
nun klarer?
@friendly-lenny: welches ist das "Herkunftsland" des in Muenchen geborenen Tuerken?
Kopfschuettelnd
Agenor
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