Prozess:Zahnarzt bestellt Kokain im Darknet - und wird verurteilt

Als sein Dealer den Zollfahndern ins Netz ging, flog der Mediziner aus Grünwald auf. Der Händler hatte minutiös über seine Verkäufe und Kunden Buch geführt.

Von Susi Wimmer

Grünwald, Kokain, Zahnarzt - die Klischees bei der Geschichte stimmen auf alle Fälle: Das Amtsgericht München hat einen Zahnarzt aus Grünwald zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er im Darknet wiederholt Kokain bestellt hatte. Aufgeflogen war der koksende Dentist, weil sein anonymer Dealer dem Zollfahndungsamt ins Netz gegangen war. Und der Darknethändler hatte minutiös über seine Verkäufe und seine Kunden Buch geführt.

Er habe sich in einer schwierigen persönlichen Situation befunden, erläuterte der 43-jährige Angeklagte vor Gericht. Offenbar so schwierig, dass er sich achtmal via Internet die Aufputschdroge an eine Tarnadresse zuschicken ließ. Bei zwei Darknet-Händlern, die nur unter Pseudonym agierten, bestellte er Mengen von einem bis zu zehn Gramm. Nachdem sich seine berufliche Situation stabilisiert habe, habe er den Drogenkonsum einfach wieder beendet, versicherte er dem Gericht. Ob das die Ärztekammer und die Regierung von Oberbayern ebenso sehen oder ob ihn nun berufliche Probleme erwarten, wird sich erst noch zeigen.

Die Strafrichterin am Amtsgericht wertete als Pluspunkt für den Zahnarzt, dass er ein Geständnis abgelegt habe, das "von Reue und Schuldeinsicht getragen war". Außerdem schien den Mann sein Ausflug vor Gericht merklich beeindruckt zu haben. Wobei es nicht sein erster war: Der 43-Jährige ist wegen zum Teil gewalttätiger Übergriffe im Straßenverkehr bereits mehrfach zu Geldstrafen verurteilt wordne. Einmal, allerdings Jahre zurückliegend, sprach das Gericht sogar eine Bewährungsstrafe gegen ihn aus. In die Negativ-Waagschale fiel auch die Tatsache, dass der Zahnarzt mit zehn Gramm Koks erhebliche Mengen bestellt hatte.

Außerdem muss der Mann eine Geldauflage in Höhe von 6000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung haben Berufung eingelegt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: