Prozess wegen Kindesmissbrauch trotz Fußfessel:Angeklagter verweigert die Aussage

Er soll in München ein siebenjähriges Mädchen missbraucht haben - obwohl er zur Tatzeit eine elektronische Fußfessel getragen hat. Ein 41-Jähriger muss sich deshalb vor dem Münchner Landgericht verantworten. Am ersten Prozesstag schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen.

Aus der Sicherungsverwahrung wurde er entlassen, danach verbrachte er einige Zeit in Therapie, Anfang 2012 kam der 41-Jährige Sexualstraftäter frei. Eine elektronische Fußfessel sollte Schlimmeres verhindern - doch sie hielt den Mann offenbar nicht davon ab, ein neues Verbrechen zu begehen: Er soll im April vergangenen Jahres in München ein siebenjähriges Mädchen missbraucht haben, während die Mutter des Kindes im Nebenzimmer geschlafen hat.

Von diesem Mittwoch an muss er sich deshalb vor dem Münchner Landgericht verantworten. Am ersten Prozesstag verweigerte er zunächst die Aussage. Sein Verteidiger begründete das mit Misstrauen gegen den zuständigen psychiatrischen Gutachter. Der hatte im Jahr 2006 schon einmal die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den verurteilten Sexualstraftäter befürwortet. Die Verteidigung forderte darum zumindest einen weiteren Sachverständigen. Dann werde sich der Angeklagte auch zu den Vorwürfen äußern.

Die Kammer gab dem Antrag statt und will nun einen weiteren Gutachter hinzuziehen, der den Angeklagten Ende Januar untersuchen und Fragen zu Schuldfähigkeit, Sicherungsverwahrung und einer möglichen Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung beantworten soll. Anfang Februar soll dann der Angeklagte aussagen. Schon vorher will das Gericht an diesem Freitag in die Beweisaufnahme einsteigen. Als erster Zeuge ist der Vater des mutmaßlichen Opfers geladen, der in dem Verfahren als gesetzlicher Vertreter seiner Tochter als Nebenkläger auftritt.

Diskussion um Sinn der Fußfessel

Der Mann war bereits 1999 wegen Kindesmissbrauchs in 23 Fällen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Damals war das Opfer seine Stieftochter. Nach der Verbüßung seiner Haft kam er in nachträgliche Sicherungsverwahrung, wurde aber dann nach den neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entlassen. Um weitere Straftaten zu verhindern, wurde ihm verboten, Kontakt zu minderjährigen Mädchen aufzunehmen, außerdem trug der Mann die Fußfessel.

Anhand der Daten dieser Fußfessel konnte die Polizei feststellen, dass sich der Mann zur fraglichen Zeit in der Wohnung aufgehalten hatte. In den Wochen danach unterließ es der Mann entgegen der Anweisungen der Führungsaufsicht aber, den Akku seiner Fußfessel regelmäßig aufzuladen.

Ende April kam er in Untersuchungshaft. Bald darauf erstattete der Vater des Mädchens Anzeige wegen Missbrauchs. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 41-Jährigen nun bis zu 15 Jahre Haft. Außerdem wird das Landgericht eine neue Sicherungsverwahrung prüfen müssen.

Der Fall war im Juli bekanntgeworden und hatte für eine neue Diskussion um Fußfesseln gesorgt. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatten die Fußfessel für Schwerkriminelle damals als unzureichend kritisiert. Auch die Strafrechts-Psychologin Gunda Wößner sprach im ZDF-Interview von einem suggerierten Sicherheitsgefühl: "Die Erfahrung hat gezeigt, dass die GPS-Datenübermittlung in Echtzeit sehr fehleranfällig ist", sagte die Wissenschaftlerin vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Vor allem bei Sexualstraftätern sei die Überwachung problematisch.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) verteidigte den Einsatz der Fußfessel, sprach jedoch von einer Notlösung: "Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein Notbehelf für die Fälle, in denen uns die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts zwingt, auch gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter nach Verbüßung ihrer Strafe zu entlassen."

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