Prozess wegen 8,57 Euro:Kleinliche Klägerin

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Allein die Prozesskosten sind 29-mal höher. Von den Honoraren für zwei Anwälte ganz zu schweigen. Und die drei Berufsrichter hätten sicherlich auch wichtigere Fälle zu verhandeln. Eine Rechtsanwältin ist dennoch wegen 8,57 Euro gegen den Freistaat vor Gericht gezogen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Warum reden, wenn man auch klagen kann: Eine Münchner Rechtsanwältin hat einen Prozess geführt, der an Sinnlosigkeit kaum zu überbieten ist. Das zeigt sich schon an dem Betrag, um den gestritten wurde, nämlich 8,57 Euro. Allein die dafür anfallenden Prozesskosten sind bereits 29-mal höher. Von den Honoraren für zwei Anwälte ganz zu schweigen. Und die drei Berufsrichter hätten sicherlich auch wichtigere Fälle zu verhandeln gehabt.

Die Anwältin aus der Maxvorstadt hatte selbst ihre Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2010 gemacht. Als sie später den Steuerbescheid erhielt, fiel ihr sofort auf, dass der Sachbearbeiter im Finanzamt übersehen hatte, die Sonderausgaben für die Altersvorsorge abzuziehen. Statt einfach dort anzurufen und den zuständigen Beamten auf diesen Lapsus hinzuweisen, beauftragte die Anwältin sofort einen Steuerberater, damit dieser Widerspruch einlegt. Da der Fehler offensichtlich war, wurde der Bescheid umgehend zugunsten der Anwältin abgeändert.

Damit war sie aber nicht zufrieden. Jetzt verlangte sich aus der Staatskasse die Kosten für den Steuerberater in Höhe von 101,15 Euro sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 46,41 Euro - natürlich jeweils mit Zinsen. Als das Finanzamt das ablehnte, reichte die Juristin sofort Klage ein. Das schaffte sie allerdings erst im dritten Anlauf, da es ihr offensichtlich schwerfiel, die richtige Behörde als Beklagte anzugeben.

Das Finanzamt knickte erstaunlicherweise in dem nun angelaufenen Prozess plötzlich ein und erstattete der Anwältin den gewünschten Betrag - allerdings ohne die gleichfalls geforderten Zinsen. Damit gab sich die Juristin jedoch nicht zufrieden. Sie beharrte auf diese 8,75 Euro, sodass deswegen nun vor der 15. Zivilkammer am Landgericht München I verhandelt werden musste. Dort machte der Vorsitzende keinen Hehl aus seiner Verwunderung, dass sich fünf Volljuristen mit solch einer Lappalie befassen müssen.

Vier Wochen Bedenkzeit

Die Kammer machte den Beteiligten klar, dass im Übrigen der Ausgang des Prozesses völlig offen sei. Man müsse sich nämlich schon fragen, ob bei einem so offensichtlichen Eingabefehler des Beamten im Finanzamt wirklich gleich ein Steuerberater einzuschalten war. Oder ob nicht auch ein Telefonat oder ein Brief ausgereicht hätte, um den Irrtum zu korrigieren. Sollte das Gericht zu diesem Schluss kommen, dürfte die Finanzbehörde ihre vielleicht voreilig bezahlten Beträge zurückverlangen.

Das Gericht schlug vor, den Bagatellstreit durch einen Vergleich zu beenden: Die Anwältin verzichtet auf ihre 8,57 Euro - die Prozesskosten in Höhe von mindestens 249 Euro werden zwischen ihr und der Staatskasse geteilt. Beide Seiten bekamen für diesen Vorschlag vier Wochen Bedenkzeit.

© SZ vom 19.01.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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