Prozess wegen Beleidigung:Ein Hanswurscht zu viel

  • Nach einem Wiesnbesuch im vergangenen Jahr fährt ein Mann betrunken mit dem Fahrrad.
  • Der Ingenieur aus dem Bayerischen Wald beleidigt die Polizisten, die ihn kontrollieren wollen.
  • Nun hat ihn das Amtsgericht München zu einer Strafe in Höhe von 2000 Euro verurteilt.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Hanswurscht und Depp lässt sich niemand gerne nennen - schon gleich kein Polizeibeamter. Das kann teuer werden, wie ein Ingenieur aus dem Bayerischen Wald in München lernen musste. Kurz vor dem Start des Oktoberfestes 2015 hat er nun die Quittung für sein Fehlverhalten auf der Wiesn 2014 bekommen. Damals hatte er offenbar die eine oder andere Mass zu viel getrunken und sich dann auf ein Fahrrad gesetzt. Zwei Polizeibeamte wurden auf ihn aufmerksam, als er mit den Pedalen auf der Hackerbrücke am Randstein des Gehwegs hängen blieb und stürzte. Immer wenn er versuchte, die Fahrt fortzusetzen, stürzte er erneut.

Als die Uniformierten ihn kontrollieren wollten, lallte der Mann ihnen ein paar Unfreundlichkeiten entgegen: "Woast, was i Hanswurschtn sag, i zahl euch zwei Deppen". Die Polizisten luden den Trunkenen kurzerhand in den Streifenwagen und brachten ihn ins Institut für Rechtsmedizin. Die Blutprobe ergab 1,56 Promille. Das ist zwar noch knapp unter dem Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Fahrradfahrern von 1,6 Promille. Doch die Polizisten zeigten den Mann an. Er wurde schließlich wegen Beleidigungen und einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad angeklagt.

Erhebliche Ausfallerscheinungen

Vor Gericht gab der Ingenieur an, dass er sich nach dem Oktoberfestbesuch an nichts erinnern könne. Die beiden Polizeibeamten sagten als Zeugen aus, dass er sich bei der Kontrolle hinsetzen musste, gelallt, gewankt und geschwankt habe. Die Amtsrichterin stellte fest: "Der Angeklagte hat erhebliche Ausfallerscheinungen, sowohl bei der Fahrt als auch in seinem anschließenden Verhalten gezeigt. Das Gericht ist davon überzeugt, dass er hier aufgrund des vorangegangenen Alkoholkonsums fahruntüchtig war."

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro, also insgesamt 2000 Euro. Das Einkommen des Mannes hat die Richterin auf 5000 Euro geschätzt. Sie hielt dem nicht vorbestraften Mann zugute, dass er für seine zwei Kinder Unterhalt in Höhe von 1250 Euro monatlich zahlen muss. Außerdem habe er seine Schuld eingesehen und sich bei den Polizeibeamten entschuldigt.

Das Urteil (Az.: 941 Cs 433 Js 201067/14) ist rechtskräftig.

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