Prozess:Wann ist ein Gebäude schützenswert?

Prozess: Das Ensemble-Denkmalschutzgebiet Nordschwabing. Das Eckhaus in der Clemensstraße 29 soll abgerissen werden.

Das Ensemble-Denkmalschutzgebiet Nordschwabing. Das Eckhaus in der Clemensstraße 29 soll abgerissen werden.

(Foto: Google Maps)

Diese Frage verhandelte das Verwaltungsgericht in München. Es geht um ein Haus in Nordschwabing - und einen drohenden Abriss.

Von Marco Wedig

An der Schwabinger Clemensstraße steht ein baufälliger, unscheinbarer, grauer Kasten. Ist so ein Gebäude schützenswert? Diese Frage wurde am Montag vor dem Verwaltungsgericht verhandelt.

Zwischen der Leopold-, Hohenzollern-, Fallmerayer- und Karl-Theodor-Straße besteht das Ensemble-Denkmalschutzgebiet Nordschwabing. Hier stoßen laut dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zwei städtebauliche Konzepte des 19. Jahrhunderts aufeinander: die traditionell-geometrische Stadterweiterung sowie der unter Theodor Fischer durchgesetzte sogenannte malerische Stadtbau.

Während Burkhard Körner vom Landesamt für Denkmalpflege argumentierte, der Bau in der Clemensstraße 29 sei ein wichtiger Vertreter der geometrischen Planung, widersprach der Anwalt des Klägers. 1891, als das Gebäude errichtet wurde, habe es in dieser Gegend noch gar keine städtebaulichen Konzepte gegeben.

Der Kläger, der Verein für ambulante Krankenpflege in der Pfarrei St. Ursula, erbte das Haus Anfang des 20. Jahrhunderts. Vor vier Jahren wollte der Verein das Gebäude aufstocken. Ein statisches Gutachten ergab jedoch, dass es nicht hinreichend standsicher sei, denn das Gebäude verfügt über keine Fundamente. Bei einer Sanierung müssten folglich die Bodenplatte sowie die Wände verstärkt werden. Stattdessen sollte ein Neubau her. Doch die Stadt genehmigte die Bauvoranmeldung nicht. Dagegen klagte der Verein.

Gerd Henghuber, der Vorsitzende des Vereins, könnte sich vorstellen, dass der Verein auf dem Grundstück ein neues Mehrgenerationenhaus errichtet, ein soziales Projekt mit Mieten, die sich deutlich unter dem Schwabinger Niveau befinden würden. Für den Vorbescheid, der am Montag vor Gericht verhandelt wurde, entwickelte ein Architekturbüro bereits Pläne. Diese würden laut Gericht allerdings denkmalschutzbedingt nicht durchgehen, da das siebengeschossig wirkende Vorhaben das nebenstehende Baudenkmal in der Bismarckstraße 22 erdrücken würde.

Der Tenor des Urteils wird am Dienstag bekannt gegeben. Am Montag deutete sich bereits an, dass ein Abriss nicht unwahrscheinlich ist.

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