Prozess:Verbot der "Gehsteigberatungen" von Abtreibungsgegnern könnte gekippt werden

  • Die Stadt hat die sogenannte "Gehsteigberatung" des christlichen Vereins "Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland" verboten.
  • Mitglieder des Vereins sprechen Frauen vor einer Abtreibungsklinik an, um sie davon zu überzeugen, ihr Kind zu behalten.
  • Der Verein legte Widerspruch gegen das Verbot ein - und könnte damit recht bekommen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Schon seit zehn Jahren wird vor Münchner Gerichten über die "Gehsteigberatung" von schwangeren Frauen vor der Abtreibungspraxis des auf Schwangerschaftsabbrüche spezialisierten Mediziners Friedrich Stapf gestritten - am Donnerstagnachmittag ging es vor dem Verwaltungsgericht in eine weitere Runde. Die Abtreibungsgegner wehren sich gegen ein Betretungsverbot des Gehsteigs vor der Praxis sowie gegen Zwangsgelder. Allerdings wird dieses Verfahren zu keinem klaren Ergebnis führen, weil sich inzwischen viele Sachverhalte geändert haben.

Vor allem hat der Doktor die Fäustlestraße verlassen; seine neue Praxis will er an der Hans-Stützle-Straße in Freiham eröffnen. Und der Verein "Lebenszentrum - Helfer für Gottes kostbare Kinder" hat sich aufgeteilt: Das "Lebenszentrum" macht Beratungen in geschlossenen Räumen - nur die "Helfer" würden voraussichtlich die sogenannte Gehsteigberatung weitermachen wollen.

Die Verhandlung vor der 22. Kammer drehte sich im Kreise: Die Stadt wirft den Abtreibungsgegnern vor, trotz aller Untersagungen immer wieder auf rüde Art schwangere Frauen angegangen zu sein. Wolfgang Hering, Vorsitzender der "Helfer Gottes" und Vereinsanwalt Stefan Brandmaier weisen das zurück: Würde man den Müttern taktlos begegnen, sei alles verloren.

Der Verein rühmt sich, bereits 1000 Kinder "gerettet" zu haben, der Arzt vollziehe dagegen etwa 3000 Abtreibungen pro Jahr. Hering erläutert, dass sich "vorwiegend Ausländerinnen bewegen lassen, weniger Deutsche". Hering meint zwar auch, nach europäischem Recht einen beachtlichen Spielraum zu haben: "Diesen haben die Helfer aber nie ausgeschöpft, weil sie das Herz der Mütter für ein "Ja" zum Leben gewinnen wollen.

Das Gericht gab zu bedenken, dass sich praktisch alle Bescheide der Stadt durch die faktischen Veränderungen erledigt hätten. Für das Betretungsverbot des Gehsteigs gebe es allerdings ein "Fortsetzungsfeststellungsinteresse", da der Verein die Gehsteigberatung nicht aufgeben wolle.

Der Vorsitzende sagte dazu, dass aus seiner persönlichen Sicht die vom Kreisverwaltungsreferat gewählte "Belästigung der Allgemeinheit" nach dem Paragrafen 118 Ordnungswidrigkeitengesetz keine geeignete rechtliche Basis sei. Der Bescheid sei zwar gut begründet, "aber überzeugen tut er nicht". Voraussichtlich würde der e.V. deshalb Recht bekommen, sagte der Vorsitzende, dieses Ergebnis sei allerdings noch nicht mit der ganzen Kammer besprochen. Die Stadt könne dann aber einen neuen, angepassten Bescheid erlassen.

Das Gericht mahnte Hering und seine "Helfer für Gottes kostbare Kinder" gleichzeitig zur Zurückhaltung: "Sie beeinflussen durch ihre Geschäftsführung, ob Gehsteigberatung zukünftig in Deutschland überhaupt noch zulässig ist." Wenn es immer wieder zu Vorfällen komme, wie sie in den städtischen Bescheiden aufgeführt seien - dass nämlich Frauen "ruppig und distanzlos" auf ihrem Weg in die Arztpraxis angesprochen werden - müsse der Verein mit einem Komplettverbot rechnen. Das Gericht wird in den nächsten Tagen entscheiden.

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