Prozess um Transplantationsmedizin:Arzt ohne Vertrauen

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Wegen einer unfreundlichen Mail meldet ein Chirurg eine nierenkranke Frau von der Warteliste für ein Spenderorgan ab. Darf er das? Das Verwaltungsgericht München drückt sich vor der Entscheidung.

Von Christina Berndt, München

Als der Mann den Brief öffnete, war er so geschockt, dass er seiner kranken Frau wochenlang nichts davon erzählen mochte. Denn der Brief aus dem Münchner Universitätsklinikum Großhadern bedeutete für seine Frau nichts anderes als zerstörte Hoffnung: Eine Nierentransplantation werde bei Frau K. "definitiv nicht durchgeführt", schrieb der Chirurgische Leiter der Nierentransplantation im August 2012 an den Ehemann. Weil das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und den Eheleuten K. zerstört sei, habe er die Frau bei der Organ-Vermittlungsstelle Eurotransplant als "nicht-transplantabel" gemeldet, was de facto eine Abmeldung von der aktiven Warteliste bedeutet. Der schwer nierenkranken und seit mehr als zehn Jahren auf die Dialyse angewiesenen Frau würde nun kein Organ mehr für eine Transplantation angeboten.

In den Augen von Eugen Brysch ist das ein Skandal: In diesem Fall zeige sich "das ganze Ausmaß der Intransparenz und Willkür im deutschen Transplantationswesen", sagt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Die Stiftung hat deshalb Klage gegen das Klinikum vor dem Verwaltungsgericht München erhoben, über die am Donnerstag verhandelt wurde. Es sollte ein Musterprozess werden: "Der Prozess soll erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik klären, auf welche Weise Patienten auf der Warteliste Entscheidungen der Transplantationsmediziner überprüfen lassen können", so Brysch.

Informationen aus der Zeitung

Doch die Richter stellten sich der großen Aufgabe nicht. Sie wiesen die Klage ab - aus formalen Gründen: Die Ehefrau sei zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Februar 2012 so krank gewesen, dass sie in diesem Moment tatsächlich nicht transplantabel war, sagte der Vorsitzende Richter. Außerdem habe sie, wie er morgens der SZ habe entnehmen müssen, inzwischen eine Niere bekommen, sodass sich der Fall endgültig erledigt habe: "Ich finde es sehr erstaunlich, dass wir solche wichtigen Fakten durch zufällige Zeitungslektüre erfahren", bemerkte der Richter säuerlich.

Die Vertreter der Deutschen Stiftung Patientenschutz zeigten sich am Donnerstag enttäuscht. "Diese Patienten sind der Willkür der Ärzte ausgeliefert", sagte Patientenberater Kristjan Diehl. "Gerade bei diesen Fragen, die Leben und Tod betreffen, braucht der Mensch aber Rechtssicherheit." Nun bleibe leider erneut offen, ob mit Patienten auf der Warteliste so umgegangen werden dürfe, "wie es durch die Mediziner in München geschehen ist."

"Unverhohlene Drohung" hat Vertrauen zerstört

Der Arzt aus Großhadern hatte seine drastische Entscheidung mit der "unverhohlenen Drohung" begründet, die er einer Mail des Ehemannes entnommen hatte. In der Folge "ist eine vertrauensvolle Behandlung Ihrer Ehefrau an unserem Zentrum nicht mehr möglich", schrieb er. Der Ehemann hatte von dem Arzt Anfang August 2012 eine Erklärung für einen nicht durchgeführten Bluttest verlangt und den Brief mit einer leichten Drohung beendet: "Ich nehme an, dass ich mich mit der Beantwortung meiner Fragen nicht an die Klinikleitung bzw. die KV (Kassenärztliche Vereinigung, Anm. d. Red.) wenden muss."

Viele Menschen warten auf eine Transplantation. Manche werden abgewiesen, weil sie zu aufsässig sind, andere wegen fehlender Sprachkenntnisse. (Foto: Jan-Peter Kasper/dpa)

Das Klinikum sah sich ohnehin im Recht. Für eine Transplantation und die damit verbundene jahrelange Nachsorge sei ein enges Vertrauensverhältnis nötig, betonte die Verteidigerin vor Gericht. Außerdem sei Frau K. kein Schaden entstanden, weil für die Chance auf eine Spenderniere die Zeit seit der ersten Dialyse ausschlaggebend sei und sie jederzeit die Chance hatte, sich anderswo auf die Warteliste setzen zu lassen. Die Anwältin ließ durchblicken, dass die Eheleute K. in Großhadern mehrmals "wegen fordernden und aggressiven Verhaltens" aufgefallen waren; es habe zuvor auch schon an anderen Kliniken Ärger mit den beiden gegeben. Auch wenn es den konkreten Fall für abgeschlossen hielt: Immerhin befand das Münchner Gericht, dass die Frage nach der Rechtssicherheit für die Patienten grundsätzlich zu klären sei. Im Transplantationsgesetz gibt es dazu keine Aussage. Die Richter verbrachten die erste halbe Stunde des Prozesses denn auch mit der Erörterung der Frage, ob das Verwaltungsgericht für eine solche Klage überhaupt zuständig sei oder eher die Sozialgerichte oder das Landgericht. "Ausgerechnet für ein so sensibles Gebiet wie die Transplantationsmedizin, bei der es um die Verteilung von Lebenschancen geht, gibt es keine politische und staatliche Verantwortung", beklagt Patientenschützer Brysch.

Dehnbare Verhaltensregeln

Laut Gesetz ist die nichtstaatliche Bundesärztekammer mit den Verteilungsregeln für Organe betraut. In ihren Richtlinien heißt es, dass eine "unzureichende oder sogar fehlende Mitarbeit des Patienten (Compliance)" gegen seine Aufnahme auf die Warteliste sprechen könne. Die Auslegung der Compliance ging bisher ziemlich weit: 2009 verweigerte das Herzzentrum Bad Oeynhausen einem gebürtigen Iraker die Aufnahme auf die Warteliste - weil er nicht gut genug deutsch spreche und deshalb die Nachsorge erschwert werde.

Der Mann klagte - doch der Prozess vor dem Landgericht Bielefeld endete im Dezember 2013 mit einem Vergleich. Für 5000 Euro verzichtete der Vater von neun Kindern auf seine Schmerzensgeldforderung von 10 000 Euro; das Uniklinikum Münster hatte ihn ohnehin längst auf die Warteliste aufgenommen, obwohl er dort kaum besser deutsch gesprochen haben wird als in Bad Oeynhausen. Zu der erhofften Grundsatzentscheidung über das Recht auf einen Platz auf der Warteliste kam es durch den Vergleich nicht.

Die aber will der Anwalt der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Stephan von der Trenck, unbedingt erwirken. Er will nun vor den Bayrischen Verwaltungsgerichtshof ziehen. "Die Sache mit der Compliance ist derzeit frei interpretierbar", moniert er. "Es kann doch kaum richtig sein, dass eine Frau wegen einer E-Mail als nicht-transplantabel eingestuft wird, die auch noch ihr Mann geschrieben hat."

© SZ vom 27.06.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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