Lettenmeyer übrigens, der sich als eher unbekannter Schauspieler damals in München mit solchen Jobs über Wasser hielt, hatte für die Augen-, Hand- und Laufszenen nur 400 Mark bekommen. "Eine Unverschämtheit", sagte der Mann, der jetzt in seiner eigenen Firma Leuchten herstellt, später einmal. Doch dann habe er sich "seinem Schicksal ergeben" und kurz vor der 700. Tatort-Folge erklärt: "Es wird nicht geklagt."
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Der Komponist der nicht weniger berühmten Tatort-Titelmusik dagegen hatte solche Sorgen nie: Jazz-Musiker Klaus Doldinger kassiert jedesmal mit - dank Musik-Verwertungsgesellschaft Gema. In der Urfassung des Tatort-Songs spielte übrigens Udo Lindenberg das Schlagzeug.
Konkrete Summen erst später
Den Streitwert von Kristina Böttrich-Merdjanowas Klage schätzt Anwalt Reber vorläufig auf 150.000 Euro. Allein bei ARD und ORF sei in den letzten fast 40 Jahren wenigstens 19200-mal ein Tatort gesendet worden. Dazu kämen viele Sendungen im weiteren Ausland sowie die Nutzungen auf Kassette und DVD. Zudem würden einzelne Bilder des Vorspanns sogar als Marke genutzt, angemeldet beim Patentamt in München.
Reber: "Der BR hat seine Verantwortlichkeit aber bestritten und auf den Westdeutschen Rundfunk verwiesen." Deshalb sei nun gleichfalls der WDR verklagt worden. "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Urheber zur Vorbereitung seines Anspruchs auf eine 'angemessene Beteiligung' Auskunft und Rechnungslegung verlangen", sagt der Anwalt. Und genau das werde in dem Verfahren gefordert, erst später werde es um konkrete Summen gehen.
BR-Anwalt Stefan Frank erklärte der SZ, dass man die Klägerin bis dahin gar nicht gekannt habe, man gehe aber davon aus, dass der Vorspann durch eine Produktionsfirma gefertigt wurde. Es sei auch unüblich, Urheber von Vorspännen zu nennen. "Außerdem machen die guten Krimis den Erfolg der Serie aus, nicht der Vorspann."
Durch diese Klage aber würden insgesamt schwierige Rechtsfragen aufgeworfen, sagte der Justitiar, "die gerichtlich so noch nicht geklärt worden sind".
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(SZ vom 25.11.2009/sonn)
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@ Hyperbanner: ich denke das ist so eine Grauzon... Wenn das Restaurant mit dem Namen des Architekten (sagen wir mal als Beispiel Hundertwasser) Geld verdient - sprich Leute kommen wegen diesem Namen in das Restaurant und das Urheberrecht wurde nicht an den Hausbesitzer abgetreten, dann könnte das durchaus der Fall sein... sonst nicht... aber eventuell gibt es ja Juristen hier die das genauer wissen.
Aha. Deswegen fragte ich.
Dann hätte auch ein Innenarchitekt eines Restaurants lebenslängliche UmsatzBeteiligungen zu erwarten, da ja die Gestaltung wesentlich zur Atmosphäre beiträgt.
Vielleicht bietet die Klage endlich den Anstoß einen stimmigen Vorspann aus einem Guß zu schaffen?
Die Musik des Tatort Vorspanns ist ja noch ganz gut. Ansonsten ist der Vorspann eine Zusammenstückelung von Teilen die nicht zusammenpassen. Wahrscheinlich konnte man sich damals nicht entscheiden und hat aus verschiedenen Vorspannvarianten einen einzigen hastig zusammengeschnitten.
Nach 30 Jahren fällt der Dame ein, daß sie die Rechte an irgendwas hat. Sehr glaubwürdig.
@Hyperbanner:Ja, hat er: § 31 und 18UrhG.
Unsere vorletzte, rotgrüne Bundesregierung hatte in ihrem Weltbeglückungstrieb § 32a eingeführt, nach dem jeder, dessen Vergütung in einem "auffällige Missverhältnis" zu den Erträgnissen aus seinem Werk steht, einen Anspruch auf "angemessene Vergütung" hat.
Und jetzt müssen halt Gerichte diesen Gummiparagraphen auslegen. Dankschreiben der Gerichte für diesen Beitrag zur Rechtssicherheit nimmt die Poststelle der heutigen Bundesregierung entgegen (auch wenn die nichts dafür kann).
Paging