Von Ekkehard Müller-Jentsch

Tausende Male gesendet: Die Erfinderin des "Tatort"-Vorspanns klagt auf Nachvergütung. Dem Bayerischen Rundfunk droht ein komplizierter Prozess.

Das Auge im Fadenkreuz, rennende Beine auf nassem Asphalt, ein Fingerabdruck, der als Spirale den Täter einkreist - nahezu jeder deutsche Fernsehzuschauer kennt den Vorspann der Krimi-Serie "Tatort". Seit dem Start der Reihe im Jahr 1970 wird der Tatort unverändert durch denselben Vorspann eingeleitet.

Tatort Vorspann

Fast jeder Fernsehzuschauer kennt den "Tatort"-Vorspann, seit 1970 ist er unverändert. (© Foto: ARD/SF DRS/ORF)

Anzeige

"Dieser Vorspann hat sich in das Gedächtnis von Generationen eingeschrieben und nicht unwesentlich dazu beigetragen, dass der Tatort zu einer wiedererkennbaren Marke geworden ist", heißt es auf der Internetseite des Ersten Deutschen Fernsehens. An diesen berühmten Trailer ist das Fernsehen vor fast 40 Jahren sehr billig gekommen.

Zu billig, wie die in München lebende Urheberin nun meint: Kristina Böttrich-Merdjanowa verlangt eine angemessene finanzielle Beteiligung und will als Urheberin genannt werden. Am 16. Dezember wird ihre Klage gegen der Bayerischen Rundfunk vor dem Landgericht München I verhandelt.

Die freischaffende Graphikerin und Trickfilmerin wird zu Beginn des Verfahrens beweisen müssen, dass sie die tatsächliche Schöpferin des berühmten Anfangs ist. Denn allgemein wird BR-Redakteur Peter Hoheisel als Vater des Tatort-Markenzeichens gehandelt. "Als verantwortlicher Redakteur hatte er aber mit der Kreation nichts zu tun", sagt Böttrich. Er habe nur einen Wettbewerb initiiert und dann den Auftrag für die Herstellung erteilt. "Herr Hoheisel hat auch niemals - öffentlich oder privat - behauptet, er sei der Urheber", sagt Nikolaus Reber, Rechtsanwalt der Klägerin.

Hoheisel habe im Rahmen des Wettbewerbs zwischen den ARD-Sendeanstalten 1969 eine Münchner Produktionsfirma beauftragt, einen Entwurf einzureichen. Der Inhaber dieser Firma, die damals keinerlei eigene Produktionsmittel gehabt habe, habe aufgrund früherer Zusammenarbeiten Kristina Böttrich-Merdjanowa gebeten, ein Storyboard für den Vorspann zu entwickeln. Die damals eingereichten Originale habe sie aber nie zurückbekommen, sagt die Künstlerin heute.

Bei Gericht hat sie deshalb beantragt, dass der BR die Unterlagen von damals in der Verhandlung vorlegen müsse. Es gibt aus der Zeit auch sonst keine schriftlichen Vereinbarungen.

Ihr Grundkonzept sei damals aber eins zu eins umgesetzt worden, sagt die Künstlerin. Sie habe später auch die Innenaufnahmen mit den Augen von Horst Lettenmeyer in der Maximilianstraße sowie die Außenaufnahmen mit Lettenmeyers laufenden Beinen am Münchner Flughafen geleitet. Und auch die Trickaufnahmen, wie etwa das animierte Fadenkreuz, die tanzenden Buchstaben oder die Fingerabdruck-Spirale, seien von ihr gezeichnet, gestaltet und umgesetzt worden. 2500 Mark brutto habe sie damals bekommen, umgerechnet 1278 Euro.

Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite

  1. Sie lesen jetzt Fehde ums Fadenkreuz
  2. "Die guten Krimis machen den Erfolg aus, nicht der Vorspann"
Leser empfehlen