Tag zwei im Prozess um den Gewaltexzess der Schweizer Schüler: Anders als angekündigt verweigert nun auch der dritte Jugendliche die Aussage.
Alle drei in München wegen Mordversuchs angeklagten jungen Schweizer haben vor Gericht zu den Vorwürfen geschwiegen. Wie einer der Anwälte sagte, verweigerte am Montag auch der dritte Jugendliche die Aussage - anders als erst angekündigt.
Tatort Sendlinger Tor: Hier sollen die damals 16-jährigen Mike, Ivan und Benjamin Passanten zusammengeschlagen haben. (© Foto: dpa)
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Aus reinem Spaß am Prügeln sollen die damals 16-jährigen Mike, Ivan und Benjamin im Sommer 2009 fünf Passanten in der Münchner Innenstadt zusammengeschlagen haben. Am Dienstag sollten vor dem Landgericht München I acht Polizisten aussagen, die damals ermittelt hatten. Danach werden die ersten drei Opfer als Zeugen erwartet, am Mittwoch dann zwei weitere Männer, die zusammengeschlagen wurden.
Die Staatsanwaltschaft geht in zwei Fällen von versuchtem Mord aus. Das Verfahren findet zum Schutz der Jugendlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Schüler einer zehnten Klasse aus Küsnacht am Zürichsee waren auf Klassenfahrt und hatten laut Ermittlungen in einem Park gefeiert, Alkohol getrunken und Marihuana geraucht. Zuerst griffen sie drei Mazedonier an, unter ihnen ein Körperbehinderter.
Wenige Minuten später prügelten sie einen Geschäftsmann aus dem nordrhein- westfälischen Ratingen und dann einen Studenten nieder. Beide sollen am Mittwoch in den Zeugenstand treten. Der Versicherungskaufmann ist wie einer der Mazedonier Nebenkläger.
(dpa/sonn)
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Die neueste Antwort
weder im Mord, noch um Totschlag,
weder um versuchten Mord, noch um versuchten Totschlag
zu tun. Der Staatsanwalt verkündet nicht immer Gottes Wort.
Mir ist nicht ganz klar, warum sie die Anklage wegen versuchtem Mord anscheinend als Fehler der Staatsanwaltschaft ansehen.
Was wäre denn die Alternative, die ein höheres Strafmaß hat, als die Gefährliche Körperverletzung, die nach Ihrer Ansicht die Angeklagten durch eine Aussage "herbeireden" könnten?
Vorsatz ist nicht das einzige Kriterium, mit dem aus Totschlag Mord wird. Andere, die hier in Frage kommen: aus Mordlust, aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch.
ich kenne mich einigermassen im Schweizer Rechts- und Gerichtswesen aus, im deutschen nur rudimentär.
"Mal ehrlich: würden die Täter tränenreich Reue zeigen - würden sie es ihnen abnehmen?"
Nein, würde ich natürlich nicht, wie Sie bereits geschrieben haben. Es macht aber doch einen Unterschied, ob jemand tränenreich seine Unschuld beteuert (gespielt oder nicht) oder ob jemand die Aussage verweigert und damit letztlich dem Gericht zeigt, dass er kein Interesse an der Aufklärung des Falles hat. Wie schon gesagt. Jemand der seine Tat echt bereut trägt auch zur Aufklärung bei, unabhängig davon, was das für ihn bedeutet. Alle anderen bereuen nicht und versuchen nur so glimpflich wie möglich rauszukommen, nach wie vor nur das eigene Interesse im Sinn.
DAS ist der Unterschied!
Paging