Prozess um Polizeigewalt:Gericht spricht Beamten frei

Ein USK-Beamter ist vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen worden. Das Landgericht München sah es als nicht erwiesen an, dass er nach einer Verfolgungsjagd einen Fußballfan absichtlich getreten hatte. Das Urteil dürfte auch Signalwirkung für ein anderes Verfahren haben.

Von Christian Rost

Ein Polizeibeamter ist am Freitag vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen worden. Die 26. Strafkammer am Landgericht München I sah es als nicht erwiesen an, dass der Angehörige des Unterstützungskommandos (USK) nach einer Verfolgungsjagd einen am Boden liegenden italienischen Fußballfan absichtlich getreten hatte. In erster Instanz war der 31-jährige Polizist noch zu 5400 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Dorothea Brückel-Maget, die Frau des langjährigen SPD-Landespolitikers Franz Maget, war am 15. März 2011 zufällig Zeugin einer sogenannten Gewahrsamnahme geworden, die sie "schockiert" hatte. Am Nachmittag vor einer Fußballbegegnung des FC Bayern gegen Inter Mailand rebellierten im Tal vor dem Lokal "Sausalitos" italienische Fans. Sie gingen sich teils untereinander an, teils warfen sie Gläser in Richtung umstehender Polizisten.

Die Einsatzleitung beorderte einen USK-Trupp ins Tal. Die Beamten, unter denen sich auch der Angeklagte Benjamin B. befand, umstellten die Fans. Einer aus der Gruppe, ein 22-jähriger Italiener, wurde von den Polizisten als "Aufstachler" identifiziert, woraufhin der junge Mann die Flucht ergriff. Er rannte davon und warf unterwegs eine Baustellenabsperrung um, die den nacheilenden Polizisten vor die Füße fiel. In der Sterneckerstraße bekam B. den Flüchtenden dennoch zu fassen, packte ihn an den Schultern und säbelte ihm die Beine um, so dass der Italiener zu Boden ging.

Dorothea Brückel-Maget, die das alles sah, bemerkte noch einen Tritt des Polizisten gegen den Oberkörper des am Boden fixierten 22-Jährigen. Ihre Beobachtung meldete sie später in einem Brief dem Polizeipräsidenten. Die vom Polizeichef eingeschalteten internen Ermittler konnten den Fall allerdings nicht klären.

Zwar war der Einsatz gegen die Fußballfans von einem USK-Beamten gefilmt worden. Die entscheidenden Sekunden des Zugriffs auf den Italiener fehlten aber auf dem Band, das dem Gericht vorlag. Der zuständige interne Ermittler meinte, dass der Videobeamte damals offenbar nicht Schritt halten konnte bei der Verfolgung des Fußballfans.

"Vielleicht war es Absicht"

Der Italiener sagte aus, er habe aus den Augenwinkeln eine Fußbewegung des Polizisten in seine Richtung gesehen und einen Schmerz in seiner rechten Körperseite gespürt. "Vielleicht war es Absicht, vielleicht das Durcheinander", so der Zeuge, der keine größeren Blessuren davongetragen hatte. Der angeklagte Polizist beharrte darauf, nicht getreten zu haben. "Ich arbeitet seit sieben Jahren auf dieser Dienststelle und habe mich im Griff", so B. Es gebe andere Situationen, wo man sich von Demonstranten bespucken lassen und wirklich die Zähne zusammenbeißen müsse.

Das Gericht erörterte über Stunden hinweg Festnahmetechniken der Polizei. Das USK hatte eigens für die Kammer ein Video vom Training für solche Situationen angefertigt, um zu demonstrieren, dass bei der Fesselung eines mutmaßlichen Straftäters Hände und Füße zum Einsatz kommen. Demnach wird auch mit den Knien gearbeitet, um eine Person umdrehen zu können. "Das ist die schonendste Methode", sagte eine USK-Beamtin im Zeugenstand.

Die Kammer war letztlich nicht davon überzeugt, dass es überhaupt einen Fußtritt gegeben hatte, und folgte dem Antrag von Verteidiger Michael Pfefferl nach einem Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte indes eine Geldstrafe für den Beamten gefordert - diesmal 7200 Euro.

Das Urteil dürfte auch Signalwirkung für ein anderes Verfahren haben. Ein USK-Beamter hatte in erster Instanz zugunsten seines Kollegen Benjamin B. ausgesagt und war dann wegen Falschaussage belangt worden. Auch dieser Polizist will in Berufung gehen.

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