Prozess um Paulchen-Panther-Melodie:Geschmacklos, aber nicht strafbar

Prozess um Paulchen-Panther-Melodie: Norman Bordin leitete die Neonazi-Demonstration vor einem Jahr in der Münchner Innenstadt.

Norman Bordin leitete die Neonazi-Demonstration vor einem Jahr in der Münchner Innenstadt.

(Foto: Robert Haas)

Bei einer Nazi-Demonstration hatten sie das Paulchen-Panther-Lied gespielt, das auch die NSU verwendete. Eine Münchner Richterin findet das geschmacklos, spricht die zwei Rechtsextremen aber frei. Im Gerichtssaal kommt es zu bedrohlichen Szenen - Justizwachtmeister schreiten nicht ein.

Von Katja Riedel

Was sie von der Aktion hält, das sagte die Richterin ganz am Schluss. Nachdem sie am Mittwochvormittag am Münchner Amtsgericht die beiden Männer auf der Anklagebank freigesprochen hatte - ganz so, wie diese und deren Anwälte es beantragt hatten.

Norman Bordin und Phillip G. hatten bei einer Demonstration von Rechtsextremen im Januar vergangenen Jahres die Paulchen-Panther-Melodie gespielt - jene nach Bekanntwerden der rechtsextremen NSU-Mordserie kaum mehr erträgliche Tonfolge, mit der das Terrortrio ihr mutmaßliches Bekennervideo zu den fremdenfeindlich motivierten Morden unterlegt hatte.

Dies zu spielen, sei "massivst provokant, an Geschmacklosigkeit kaum zu überbieten", sagte die Richterin. Es lasse sich jedoch kein Straftatbestand nachweisen. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Aktion die Billigung einer Straftat gesehen: Indem Bordin und G. die Melodie zu Beginn einer Rede Bordins angespielt haben, hätten sie sich die Taten zu eigen gemacht, so die Staatsanwaltschaft.

In der Rede selbst hatte Bordin sich aber verbal von den NSU-Taten distanziert. Man habe "kein Interesse, Menschen zu töten oder Bomben zu legen", sagte Bordin Tonbandaufnahmen zufolge, nachdem Phillip G. auf Bordins Anweisung hin die Musik erst gestartet und dann gestoppt habe.

Video des Nationalsozialistischen Untergrundes NSU

Screenshots des Bekennervideos des Nationalsozialistischen Untergrundes: Auch Paulchen Panther kommt vor.

(Foto: dpa)

Die Paulchen-Panther-Melodie sei "durchaus absichtlich abgespielt" worden, sagte der Verteidiger Phillip G.s - gerade um sich von Gewalttaten zu distanzieren. Die Staatsanwaltschaft wertete dies im Kontext der Demonstration für "nationalen Widerstand und deutsche Freiräume" als bloßes Lippenbekenntnis und schenkte diesem keinen Glauben. Das Gericht sah in der verbalen Distanzierung jedoch den Ausschlag, die Angeklagten freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.

Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Bordin stellte sich in seinen zynisch wirkenden Schlussworten als unterdrückten Oppositionellen dar, der sich nun ins Privatleben zurückgezogen haben will. Viele bezweifeln dies. Bordin gilt immer noch als ein "Schwergewicht in der bundesrepublikanischen Neonaziszene", wie ihn das Bayerische Landeskriminalamt bezeichnet.

Unterstützung bekamen Bordin und G. nicht nur von ihren Anwälten, sondern auch aus dem Zuschauerraum. Dort hatten sich zahlreiche szenetypisch gekleidete und einschlägig bekannte Neonazis eingefunden, die ihre Gesinnungsgenossen kommentierend unterstützten.

Neonazi beschmiert Kameras von Journalisten

Während Phillip G. sich kurz vor Verhandlungsbeginn unter Jacke, Mütze und hinter Papieren vor den Blicken der Kameras versteckte, leistete ihm ein Zuschauer, der sich als Journalist ausgab, besonders aktiv Hilfe. Er rempelte mehrfach einen Fotografen des antifaschistischen Archivs Aida an, bedrängte diesen und verstellte ihm den Blick, sobald dieser die Kamera zur Hand nahm. Anschließend drängte er sich mit auf die Pressebänke.

Es blieb nicht die einzige bedrohlich wirkende Szene. Derselbe angebliche Journalist eilte kurz nach dem Richterspruch vor die Tür und wartete dort auf die Medienvertreter. Als diese mit ihren Foto- und Fernsehkameras hinaustraten, beschmutzte er vorsätzlich deren Objektive mit einer fettigen rosa Substanz. Dann eilte er zum Ausgang, wo ihn das Wachpersonal passieren ließ, ohne die Personalien festzustellen. Obgleich von den Attackierten gebeten, schritten die Justizwachtmeister, die die Neonazis zum Ausgang begleitet hatten, nicht ein.

Vor der Frage, wie die Justiz mit diesen Gästen im Gerichtsgebäude umgehen will, dürfte sich schon bald weit massiver stellen: Dann, wenn am Oberlandesgericht München der Prozess gegen die einzige NSU-Überlebende, Beate Zschäpe, und vier mutmaßliche Helfer beginnt.

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