Prozess um LMU-Dozent:Unbefristet zurück

Prozess um LMU-Dozent: Kündigung nach acht Jahren? Ein Dozent der LMU klagt sich erfolgreich in seinen Job zurück.

Kündigung nach acht Jahren? Ein Dozent der LMU klagt sich erfolgreich in seinen Job zurück.

(Foto: Robert Haas)
  • LMU-Dozent wird nach sechs Jahren geschasst, klagt auf unbefristete Anstellung und bekommt auch in zweiter Instanz Recht.
  • Das Urteil kann weitreichende Folgen für den akademischen Mittelbau haben.

Von Sebastian Krass

Insgesamt acht Jahre lang war der Politologe Günther Auth Angestellter der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) - zuletzt sechs Jahre am Stück, allerdings mit sieben befristeten Verträgen hintereinander. Im August 2013 ließ die LMU seinen Vertrag auslaufen. Mit 46 Jahren war Auth arbeitslos. Sein Fall ist ein Beispiel für den manchmal fragwürdigen Umgang staatlicher Unis mit Angestellten aus dem akademischen Mittelbau - für Auth allerdings geht die Sache gut aus, wie nun feststeht.

Auth fand sich nicht mit dem Rauswurf ab. Er klagte auf eine unbefristete Beschäftigung und siegte in zwei Instanzen. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) fiel im Juli. Eine Revision wurde nicht zugelassen, dagegen hätte die LMU allerdings noch Beschwerde einlegen können. Seit einigen Tagen liegt die Urteilsbegründung des LAG vor. Nun gibt die LMU auf. "Wir werden gegen die Nichtzulassung der Revision keine Beschwerde einlegen und den Kläger unbefristet weiterbeschäftigen", erklärt eine Sprecherin. Auth werde am Geschwister-Scholl-Institut (GSI) für Politikwissenschaft "Tätigkeiten ausüben wie bisher". Auths Erfolg dürfte weit über die LMU hinaus Beachtung bei Mittelbau-Angestellten finden.

Die LMU hatte sich vor Gericht auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz berufen, das auf den Betrieb von Hochschulen zugeschnitten ist. Demnach dürfen Mitarbeiter vor und nach der Promotion jeweils sechs Jahre lang mit befristeten Verträgen ausgestattet werden, um sich wissenschaftlich weiter zu qualifizieren, etwa per Habilitation. Nach den sechs Jahren müssen sie sich etwas anderes suchen, das soll Fluktuation und damit "eine gewisse Frische" in den Betrieb bringen, wie ein LMU-Anwalt vor Gericht erklärte.

Grundlagen statt Forschung

Auth sagt, dass das Gesetz für ihn nicht gelte, da er nicht als Wissenschaftler angestellt gewesen sei. Er hatte einen Vertrag als Lehrkraft für besondere Aufgaben, kurz: Lecturer, mit einer Lehrverpflichtung von 18 Semesterwochenstunden. Das sollte dem Stellenprofil zufolge 80 Prozent der Wochenarbeitszeit ausfüllen, der Rest war für Prüfungen und Verwaltung vorgesehen. "Für eigene Forschung bleibt mir keine Zeit", sagt Auth. Deshalb gelte jenes Gesetz für ihn nicht, was indirekt der Forderung nach einem unbefristeten Vertrag entspricht. Die LMU hielt dem entgegen, der Unterricht Auths habe per se wissenschaftlichen Charakter.

Das aber sahen die Richter in beiden Instanzen anders, da Auth vor allem Studienanfängern die Grundlagen des Fachs beibringt. In der Begründung des LAG heißt es zudem: Wenn die Lehrverpflichtung "ganz erheblich die Hälfte der Wochenarbeitszeit überschreitet", dann bestünden "größte Bedenken", ob das Wissenschaftszeitvertragsgesetz angewendet werden dürfe. An der LMU gab es zuletzt 44 Lecturer mit befristeten Verträgen. Die Frage, ob das Urteil Auswirkungen auf diese Arbeitsverhältnisse haben werden, konnte die LMU am Montag nicht beantworten. Die Zuständigen seien in diesem Jahr nicht mehr erreichbar, hieß es.

Auth berichtet, bei ihm hätten sich "diverse Kollegen" mit ähnlichen Problemen gemeldet, auch von anderen Unis. Er selbst geht davon aus, ab Januar wieder im GSI zu arbeiten, "ich freue mich darauf". Die Studenten dürften sich ebenfalls freuen. Während des Prozesses hatte die Fachschaft per Petition zur Unterstützung des beliebten Dozenten aufgerufen.

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