Prozess um Krippenplatz:Richter: München soll für Luxus-Kita zahlen

Essen in der Kindertagesstätte

Kostenlose und hochwertige Mahlzeiten in Kitas und Schulen würde inbesondere sozial schwächere Haushalte entlasten, so die Forscher.

(Foto: dpa)

Eine junge Familie bekommt in München nicht den gewünschten Krippenplatz - und sucht sich selbst einen für 1380 Euro im Monat. Die Stadt muss jetzt wohl den Differenzbetrag übernehmen.

Von Heiner Effern

Die Stadt München muss aus Sicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wohl die Kosten für eine Luxus-Kita übernehmen. Die klagende Familie habe sich den Platz in einer teuren Krippe für den kleinen Sohn für 1380 Euro im Monat selbst beschaffen müssen, "weil der Jugendhilfeträger nicht in die Puschen gekommen ist", sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag in der Außenstelle des Gerichtshofes in Ansbach. Darum müsse die Stadt München seiner Ansicht nach den Differenzbetrag zwischen der teuren Kita und einem Platz in einer kommunalen Einrichtung für drei Monate zahlen.

Der Platz in der Kita habe zwar Luxus-Angebote umfasst, dafür könne die Familie aber nichts - sie habe ja keine Alternative gehabt. Der Richter nannte es "ein sogenanntes Friss-oder-stirb-Angebot". Ein abschließendes Urteil formulierte er damit noch nicht. Es soll den Prozessbeteiligten schriftlich zugestellt werden. Der Vorsitzende Richter ließ aber keinen Zweifel daran, wie es ausfallen wird.

Die Stadt sei ihrer Pflicht, einen zumutbaren Krippenplatz zu beschaffen, nicht nachgekommen, so der Vorsitzende Richter. Die insgesamt sechs angebotenen Plätze bei Tagesmüttern seien entweder zeitlich zu begrenzt oder mit einer Entfernung von 30 Minuten mit der U-Bahn zu weit weg gewesen. Die Mutter, eine Zahnärztin, habe kein Auto besessen und es sei ihr auch nicht zuzumuten gewesen, eins zu kaufen oder Carsharing-Angebote in Anspruch zu nehmen. Von dem "Idealbild fußläufige Erreichbarkeit" sei das Angebot weit entfernt gewesen.

Die Familie war Ende 2013 von Köln nach München gezogen und hatte sich im September 2013 um einen Krippenplatz für den kleinen Sohn zum 1. April 2014 beworben. "Da hätten sie bereits einen Platz reservieren müssen", kritisierte der Richter die Stadt. "Am 1. April hätte der stehen müssen." Das Kind befand sich bis Ende August 2014 in der teuren Kita, für den 1. Juli bot die Stadt einen Platz in einer Übergangsgruppe an, den die Familie aber nicht annahm. Für die Monate von April bis Juni soll die Stadt aus Sicht des Senates zahlen.

Der Gerichtshof will die Revision zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig zulassen, die Stadt kündigte an, Rechtsmittel gegen das bevorstehende Urteil einzulegen. "Wir sehen diese Entwicklung mit großer Sorge", kommentierte die Münchner Bildungsreferentin Beatrix Zurek. In ihrem Haus kümmern sich die Mitarbeiter darum, dass jede Familie einen Betreuungsplatz erhält und damit der gesetzlich garantierte Anspruch erfüllt wird. Das sei in diesem Fall geschehen, nicht anders als in Tausenden von ähnlichen Fällen seit der Einführung des Rechtsanspruchs am 1. August 2013.

117 Mal verklagt, bis jetzt keinen Prozess verloren

Die Bilanz bisher sei makellos, erklären Zurek und ihre zuständige Abteilungsleiterin Susanne Herrmann: Bis Mitte Juli sei die Stadt 117 Mal wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen den Rechtsanspruch verklagt worden, verloren hätte sie bis jetzt keinen einzigen Prozess. Darunter waren auch mehrere, die vom gleichen Senat in Ansbach für die Stadt positive entschieden worden seien. Die nun wahrscheinliche "Veränderung der bisherigen Rechtsprechung" komme völlig überraschend.

Das könnte enorme Folgen haben, befürchtet die Stadt. Das erwartete Urteil stelle "eine Einladung an Eltern dar, zu klagen", sagte Abteilungsleiterin Herrmann. Die Familien müssten nur die Angebote der Stadt ablehnen, sich einen teuren Privatplatz suchen und könnten sich die Differenz aus öffentlichen Mitteln erstatten lassen. Das ziehe nicht nur finanziellen Probleme mit sich, sondern könne eine Veränderung auf dem Markt ergeben. Denn private Einrichtungen erhielten so nicht nur die regulären Zuschüsse von der Stadt, sondern indirekt über die Kostenerstattung an die Eltern auch weitere Spritzen, die sie wiederum in hohen Gehälter an ihr Personal investieren könnten. Da es ohnehin viel zu wenige Erzieherinnen gibt, könnte sich die Personalnot für öffentliche Kitas dramatisch verschärfen.

Mit Material aus den Agenturen.

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