Prozess um Hochzeitsschmuck:Die Braut, die sich was traut

Man hatte sie mit acht goldenen Armreifen, einem Diamantring, Ohrringen, goldenen Ketten und einer Uhr für das Hochzeitsritual geschmückt. Die junge Frau sieht die geborgten Gaben nach der Trennung als ihr Eigentum an - und fordert sie vor Gericht zurück.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Unverheiratet mit Kind, das geht in vielen türkischstämmigen Familien gar nicht. Erst recht, wenn die Eltern noch minderjährig sind. Mit einem Hochzeitsritual nach türkischem Brauch wollte eine Familie aus dem Norden von München diesem Makel abhelfen. Es wurde ein sehr großes Fest mit vielen Geldgeschenken und Schmuck-Gaben. Trotzdem gingen die jungen Brautleute schon bald wieder getrennte Wege. Wie auch nach vielen regulären Scheidungen entbrannte nun ein Streit ums Materielle, der am Montag vor dem Oberlandesgericht München (OLG) ausgetragen wurde.

Das bombastische Fest mit 400 Landsleuten hatte nach Außen hin Erfolg und Wohlstand demonstrieren sollen, den es in Wirklichkeit nicht gibt. Die Brautleute waren praktisch mittellos, die Eltern des Bräutigams leben von einer schmalen Rente. Die junge Frau forderte nun vor Gericht aber all die goldenen und glitzernden Schmuckstücke, die man ihr für das Fest gegeben hatte. Und außerdem wollte sie 8000 Euro, die nach türkischer Sitte die Festgäste dem jungen Paar geschenkt hatten. Zudem verlangt sie eine Reise nach Mekka.

Mit acht goldenen Armreifen, einem Diamantring, Ohrringen, goldenen Ketten und einer Uhr war die Braut geschmückt worden. Diese Preziosen sieht die junge Frau nun als ihr Eigentum an. Die Familie des Bräutigams, die traditionell die Feier auszurichten hatte, versichert, dass es sich nur um Leihgaben gehandelt habe, die man sich fürs Fest in der Verwandtschaft zusammenborgen musste.

Außerdem seien an Geldgeschenken bloß 4000 Euro zusammengekommen. Dieses Geld benötige man, um wenigstens einen Teil der wenigstens 14.000 Euro teuren Festlichkeit zu bezahlen - den Rest müsse man abstottern. Die Reise nach Mekka habe man der "Braut" bei den vorbereitenden Verhandlungen mit dem Imam zwar zugesagt, aber ohne sich zeitlich festzulegen. Gerichtlich wurde festgestellt, dass die Zeremonie weder einer standesamtlichen noch kirchlichen Trauung gleichkomme - es sei ein "Ritual ohne rechtliche Bindung". Es sei lediglich um die moralische Integrität des minderjährigen türkischen Elternpaares gegangen.

In der Verhandlung vor dem 21. OLG-Senat am Montagnachmittag bestätigten weitere Schwiegertöchter aus der Familie des Bräutigams, dass der gesamte Schmuck von ihnen ausgeliehen war. Der jungen Braut hätten die Eltern des Bräutigams aber versprochen, dass sie vergleichbare acht Goldarmreifen als traditionelles türkische Brautgeschenk bekommen werde, sobald in der Türkei eine standesamtliche Trauung vollzogen sei. Doch zu dieser formellen Eheschließung kam es nie.

Das Gericht stellte am späten Nachmittag schließlich fest, dass die Gelder der Hochzeitsgäste wie ein Mahlgeld als Unkostenbeitrag zur Feier anzusehen sei. Und die Mekka-Reise sei ohne notariellen Vertrag kein wirksames Schenkungsversprechen. Anders bei den Schmuckstücken: Mit ihrer Übergabe am Tag des Rituals sei die Schenkung vollzogen. Der Senat verurteilte die Eltern deshalb zur Zahlung von 5000 Euro.

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