Prozess um Heiner Lauterbach:Wasser statt Malzbier

Untragbar oder glaubwürdig? Eine Brauerei fordert von Schauspieler Heiner Lauterbach nach dessen Drogenbeichte Geld aus einem Werbevertrag zurück.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

War es ehrliche Entrüstung - oder der willkommene Schluss-Gag für eine Werbekampagne?

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(Foto: Foto: dpa)

Nach seiner drastischen Lebensbeichte in Form von Memoiren hat die Mannheimer Eichbaum-Brauerei den Schauspieler Heiner Lauterbach als Werbe-Ikone für ihr Malzbier gefeuert: Karamalz sei ein Getränk für Kinder und nichts für harte Trinker.

Da die Kampagne eigentlich noch einige Monate laufen sollte, fordert die Brauerei von Lauterbach 140 000 Euro aus dem Werbevertrag zurück. Weil der 54-Jährige, der am Starnberger See lebt, nicht zahlen will, hat Eichbaum ihn vor dem Landgericht München II verklagt. Am Mittwochnachmittag wurde der Fall verhandelt.

Das damalige Karamalz-Vorstandsmitglied Eric Schäffer hatte schon im März '06 der Illustrierten Bunte erklärt, warum nach dem Erscheinen des Lauterbach-Buches "Nichts ausgelassen" die Radiospots und die Anzeigenkampagne umgehend gestoppt und die Plakate eingestampft worden sind: "Unsere Zielgruppe sind Sportler sowie Kinder und Jugendliche, da ist so eine Drogenbeichte einfach nicht tragbar."

Diese Art der Vergangenheitsbewältigung sei "unterirdisch und geschmacklos". Lauterbach trete das Image, das er sich in den letzten Jahren aufgebaut habe und das für die Brauerei Voraussetzung für die Karamalz-Kampagne gewesen sei, mit Füßen.

Marketing-Experten hatten sich dagegen über den Rausschmiss gewundert, denn der Brauerei musste Lauterbachs Vergangenheit mit Alkoholismus, Gruppensex und Drogenexzessen bekannt sein. So gab es in Fachkreisen immer wieder Mutmaßungen, dass hier mit einem Schlusseffekt nochmal auf die Marke aufmerksam gemacht werden solle.

In der Verhandlung vor Einzelrichter Hans-Peter Loose, 13. Zivilkammer, stellte sich heraus, dass die Brauerei weniger Anstoß an dem Buch selbst nimmt, sondern vielmehr an den Vorabdrucken in Bild. Rechtsanwalt Daniel Weisert erklärte, dass diese zwar eine massive Verzerrung der eigentlichen Biographie darstellten - aber das hätte Lauterbach wissen und verhindern müssen.

Seine Art zu schreiben sei "für Bild ein gefundenes Fressen" gewesen. Deshalb sei er als Werbefigur nicht tragbar. Der Richter wunderte sich: Gerade Lauterbachs Läuterung vom Saulus zum Paulus hätte ihn doch angeblich so "glaubwürdig" für die Karamalz-Werbung gemacht.

Daran habe sich durch die Memoiren nichts geändert, denn Lauterbachs Lebenswandel sei weiterhin eher der eines Gesundheitsapostels. Außerdem habe Karamalz bisher nichts Konkretes zum Schaden vorgetragen: "Hat es Umsatzeinbrüche gegeben?" Der Anwalt verneinte.

Das Gericht fragte, ob eine gütliche Einigung möglich sei. Weisert stellte 25 Prozent der ursprünglichen Forderung in den Raum. Lauterbach aber lehnte ab, er fühle sich über den Tisch gezogen: "Schäffer, der doch angeblich mit meinem Namen nichts mehr zu tun haben wollte, ist damals gleich zum größten deutschen Klatschkolumnisten gelaufen, um ihm meinen Rausschmiss mitzuteilen - da wurde ich für eine Werbekampagne benutzt und jetzt soll mir der Schwarze Peter zugeschoben werden."

Das Gericht will das Urteil am 8. August verkünden.

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