Prozess um Doppelmord in Portugal:Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft

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Während des Urlaubs an der Algarve soll ein Mann seine Geliebte und die 21 Monate alte Tochter getötet haben. Die Staatsanwaltschaft will den Angeklagten nun lebenslang hinter Gitter bringen.

Im Münchner Schwurgerichtsprozess um den gewaltsamen Tod einer Frau und ihres Kindes in Portugal hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag lebenslange Haft für den Angeklagten wegen Mordes gefordert. Sie plädierte zudem für die Feststellung der besonders schweren Schuld, die in späteren Jahren eine vorzeitige Haftentlassung erschwert. Die Verteidigung wird an diesem Freitag plädieren, am 1. Oktober soll das Urteil gesprochen werden.

Die Staatsanwältin war am Ende des sechsmonatigen Indizienprozesses überzeugt, "dass der Angeklagte die Taten begangen hat". Sie lobte die "hervorragende Arbeit der Kollegen in Portugal".

Dem Plädoyer zufolge hat der Angeklagte - ein heute 45 Jahre alter Techniker - am 10. Juli 2010, dem letzten Tag einer Reise an die Algarve, an einem schwer zugänglichen Strand die 30 Jahre alte Ex-Freundin ertränkt. An einem etwa 30 Kilometer entfernten Ort oder unterwegs habe er die gemeinsame 21 Monate alte Tochter getötet, mutmaßlich durch Erwürgen. Todesursache und -zeitpunkt ließen sich nicht mehr exakt feststellen, als die nicht mehr vollständig erhaltene Leiche des Kindes nach acht Monaten gefunden wurde.

Als Motiv nimmt die Staatsanwältin an, dass der Angeklagte seiner eigentlichen Lebensgefährtin die Vaterschaft mit der Geliebten verschweigen und sich der Unterhaltspflicht entziehen wollte. Er habe es von Anbeginn seiner Beziehung zu der Geliebten darauf angelegt, seine Identität zu verschleiern. Als die junge Frau Anfang 2008 schwanger wurde, "zog er sofort die Reißleine und machte sich aus dem Staub".

Die Polizei ermittelte den Kindsvater nach einer Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung, ein Vaterschaftsverfahren wurde eingeleitet. Da versuchte der 45-Jährige, "sein Problem anders zu lösen", sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Er überredete demnach die Ex-Geliebte unter dem Vorwand, das Kind kennenlernen zu wollen, zu der Reise nach Portugal. Dort habe er seinen "mörderischen Plan" verwirklicht, so die Anklagevertreterin.

Sie stützte ihre Überzeugung auf eine Bisswunde am linken Unterarm des Angeklagten, die laut Gutachten von den Zähnen der Frau stammte, sowie auf eine Vielzahl von Aussagen insbesondere von Zeugen am Tatort. Einer davon hat das Tatgeschehen selbst beobachtet.

Der Angeklagte hat laut Plädoyer die Hinzuziehung von Rettungsdienst und Feuerwehr abgelehnt und ist mit dem weinenden Kind verschwunden. Kein anderer als er kann laut Staatsanwaltschaft für den Tod der Kleinen verantwortlich sein.

© Süddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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