Ein Rechtsanwalt aus Kochel fühlt sich vom Fall Bruno betroffen und will gegen den Abschuss klagen. Das sehen die Verwaltungsrichter anders - und weisen die Klage ab.
Vor dem Verwaltungsgericht in der Bayerstaße steht ein Mann in hellem Trenchcoat und hält einen Zettel vor seinen Bauch: "Ich klage den Freistaat Bayern des Mordes an Bruder Bruno an." Der Mann guckt grimmig in eine Fernsehkamera. Viel Zeit hat der Tierfreund nicht mehr. Gleich beginnt der Prozess um Bruno und den will er auf keinen Fall verpassen.
Anzeige
Seit fast einem Jahr ist Problembär Bruno nun tot. Doch seine Fans streiten immer noch um seinen Abschuss am 26. Juni 2006. Der soll nicht rechtmäßig gewesen sein, meint Rechtsanwalt Rudolf P. Bruno Riechwald. Doch das Verwaltungsgericht in München wird - und das ist für die Beteiligten keine Überraschung - die Klage als unzulässig abweisen.
Wie das Gericht entscheiden wird, macht nämlich der Vorsitzende Richter bereits zu Beginn der Verhandlungen deutlich: Mit Bruno, so Volker Berberich, sei es wie mit einer Weinbergschnecke: "Jeder Sternekoch, der eine Weinbergschnecke dem Weinberg entnimmt", könnte dann dieses Klagerecht auslösen.
Die Sache mit den Weinbergschnecken gefällt der anwesenden Presse und dem Landesanwalt. Kläger Riechwald gefällt sie weniger. Von den lakonischen Bemerkungen des Richters allerdings lässt er sich nicht irritieren.
"Ich bin ein Kämpfer für die Grundrechte", sagt er zu Beginn der Verhandlung und währenddessen - auch später noch ein paar Mal in die Mikrofone. Geduldig, aber sichtlich nervös erklärt er wieder und wieder, warum er sich so sehr um Bruno kümmert. Seine Finger zuppeln am Reißverschluss der Aktentasche, seine Kräusellocken schwanken bedenklich hin und her.
Auf seiner Homepage veröffentlicht er "brandaktuell" alle Schriftsätze zum Verfahren. Im Gerichtssaal verteilt er auch ein paar. Darin greift er zu drastischen Mitteln: Der Mensch, so heißt es, sei "leider allzuoft ein viel gefährlicheres 'Wildtier' als der freilaufende Bär" und verweist auf den Fall der vergewaltigten Frau am Brauneck.
Es geht ihm um Öffentlichkeit, begeistert über den neuerlichen Wirbel um seine Person wirkt er jedoch nicht, auch wenn ihm das der Landesanwalt Peter Samberger immer wieder vorhält.
Der liegt zurückgelehnt in seinem Stuhl und schimpft immer wieder in den emphatischen Vortrag Riechwalds hinein: "Genau, er will's nämlich nicht verstehen". Da ist Riechwald schon bei den Bediensteten des Freistaates, die alle nicht vor Gericht aussagen wollen, weil sie eine wahnsinnige Angst hätten.
Samberger fällt derweil Bundesumweltminister Sigmar Gabriel ein, der auch nicht anders gehandelt hätte. Der Richter mit weißen Haaren und Nickelbrille versucht beide immer wieder mal zu bremsen, wirft ein, dass es in Bayern gar keine Bärenpopulation gebe, über die man diskutieren könnte und fragt mal nach, ob der Kläger dem Bären an sich ein Grundrecht zugestehen will.
Neben ihm sitzen zwei weitere ernst dreinblickende Richter in dunklen Roben und zwei Schöffen - einer passend in einem bayerischen Trachtenjanker.
Samberger ruft: "In Finnland hätte man den Bären längst erschossen". "Die haben ja da auch genügend", meint der Richter und findet, dass nun bereits alles schon umfassend irgendwie erörtert wurde. Es ist ein bisschen wie beim Königlich Bayerischen Amtsgericht.
Dann ziehen sich die Richter zur Beratung zurück. Anwalt Riechwald geht den Weg zum Sitzungssaal auf und ab. Ein Kamerateam will es so. Riechwald ist der Medienrummel um den Fall Bruno Recht, er hilft ihm vielleicht.
Fast ein Jahr ist es nun her, dass Braunbär Bruno erschossen wurde. Die Schützen sind bis heute nicht bekannt. Aus Sicherheitsgründen: Schnappauf hatte damals Todesdrohungen erhalten, dessen Sekretärin, so erzählt Samberger, habe eine Kiste mit Fäkalien zugeschickt bekommen. Der Landesanwalt selbst habe bisher noch nichts bekommen, aber: "Ich hatte vor Bruno den Moschee-Prozess, das war kritischer."
Bruno selbst ist vermutlich gar nicht so weit weg vom Verwaltungsgericht. Angeblich liegt er im Tiermedizinischen Institut in München. Er soll ausgestopft werden und dann in ein Museum kommen. In welches? Wir werden von Bruno sicher noch zu hören bekommen.
(sueddeutsche.de)
Studie zur Beliebtheit der Deutschen
Die neueste Antwort
... heute schon einen bären erlegt? ich schon, den von freundin marina ;-)
Da bin ich dabei !
Herr Schüttauf hat es sich damals auch zu leicht gemacht !
Anscheinend die Richter vor Beginn des Verfahrens auch.
Man mag es kaum ernst nehmen - den Vergleich mit der Weinbergschnecke.
Anscheinend will man im Vorfeld der Verhandlung Signale geben, will heissen : wir wollen die Geschichte um Bruno nur einfach von den Füßen haben.
5/31/07
Sie haben die richtige Einstellung - lassen sie sich nicht entaeuschen von dem Urteil - machen Sie weiter - ich unterstuetze Sie vollendst -
Auch ein Leben von Tieren steht unter dem Naturschurzgesetz und unter dem Grundgesetz.
Suchen Sie nach de entsprechenden Paragraphen Ihres Landes.
Gruss
Catalina
Quito
Ist doch arg nett von den Medien, ausführlich und kostenlos dem Herrn Anwalt die Mandanten zuzuführen - hoffentlich hat das Gericht den Streitwert hoch angesetzt, um dem Anwalt Kosten, die der Öffentlichkeit unnötig entstehen, entsprechend in Rechnung zu stellen.
Meiner Meinung nach geht es dem Herrn mitnichten um den Bär, der durch die Klage nicht wieder lebendig wird, sondern darum den Bekanntheistgrad seiner Kanzlei zu steigern.