Die Klage des Münchner Anwalts Rudolf Peter Bruno Riechwald gegen den Abschuss von Braunbär Bruno hatte das Verwaltungsgericht abgewiesen. Nun will er die Entscheidung des Gerichts anfechten.
Der Münchner Rechtsanwalt Rudolf Peter Bruno Riechwald will die Abweisung seiner Klage gegen den Abschuss von Braunbär Bruno anfechten.
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Das sei ein Fall, den man nicht liegen lassen könne, sagte Riechwald am Montag. Nach dem Erhalt des schriftlichen Urteils werde er den Berufungszulassungsantrag vorbereiten. Es könne nicht angehen, dass der Staat ein europarechtlich streng geschütztes Tier töten lasse, betonte Riechwald.
Ende Mai war der Rechtsanwalt mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht München gescheitert. Das Gericht wies den Antrag Riechwalds auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abschussgenehmigung für den Braunbären als unzulässig zurück. Riechwald hatte argumentiert, die Tötung des Bären habe sein Grundrecht auf Naturgenuss verletzt.
Brunos Wanderschaft durch das bayerisch-österreichische Grenzgebiet hatte im vergangen Sommer für Schlagzeilen gesorgt. Der zweijährige Bär riss dabei Schafe, Hühner und Kaninchen, brach in Bienenstöcke ein und zeigte keinerlei Scheu vor Menschen.
Eigens aus Finnland eingeflogene Bärenjäger, die mit ihren Spürhunden Bruno aufstöbern und dann betäuben sollten, mussten entkräftet aufgeben. Umweltminister Werner Schnappauf gab Bruno schließlich zum Abschuss frei. Kurz darauf brachten Jäger den Bären auf der Kümpflalm unweit des oberbayerischen Spitzingsees zur Strecke.
(sueddeutsche.de/ddp)
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"Was waere gewesen, wenn ..." schreibt einer der Kommentatoren auf seiner US-Tastatur aus dem fernen, sonnigen Florida und befürwortet, dass ein geschütztes Tier nach Wild-West-Manier über den Haufen geknallt wurde. Zur Erinnerung: Bruno (eigentlich "JJ1") war Teil eines Umwelt-Projektes namens "Life Ursus", das die Wiederansiedlung von Braunbären in den Alpen zum Ziel hat.
Was wäre gewesen, wenn ... die Tötung *nicht* durch Anweisung eines Umweltministers, sondern durch einen x-beliebigen Jäger (oder gar Wilderer) erfolgt wäre? Wüsste der bayerische Staat dann nicht ganz genau, *wer* vor Gericht zu stellen ist?
Ist eine Tötung folglich nur rechtmässig, wenn der Staat sie anordnet? Wohlgemerkt: Die Tötung erfolgte "in freier Wildbahn", entfernt von jeder menschlichen Ansiedlung und vor allem: Ohne Not! Weder bestand zu diesem Zeitpunkt eine Notwehrsituation noch musste Unheil verhindert werden.
Es hätte zweifellos andere Möglichkeiten gegeben, z.B. die Betäubung. Nur weil die finnischen "Spezialisten" versagt haben, kam es dann zum Abschuss.
Ob der Rechtsanwalt Rudolf Peter Bruno Riechwald profilierungssüchtig ist oder nicht, spielt für mich keine Rolle. Ich finde es jedenfalls gut, dass es wenigstens *einen* gibt, der geklärt wissen will, ob der Schnappauf'sche Schiessbefehl rechtens war oder nicht.
Ich kann den Vorrednern nur beipflichten.
Entweder überschätz sich der Anwalt völlig und leidet an einem krankhaften Geltungsbedürfnis oder er will die Presse für ein kostenloses Marketing in eigener Sache nutzen. Um den Bären geht es hier ihm bestimmt nicht.
Im ersteren Fall würde ich den Gang zum Psychater dringend empfehlen - im zweiten Fall kann ich der SZ nur raten, künftig diesen Herrn zu ignorieren und ihm keine Plattform mehr zu bieten.
Naja, ein bischen hat der Gute ja recht.
Da gehört es zum Deutschsein dazu, einen Dauerauftrag an WWF zu haben und dann schießen wir einen Bären ab.
Solange kanadische oder sibierische Kinder angefallen werden, ist das wohl OK?
Ist da niemand in der Anwaltskammer der diesen Knaben zurueckpfeift? Hat der noch alle Tassen im Schrank? Was waere gewesen, wenn der Baer ein Kind angefallen und umgebracht haette? Warum hat er sich den Baeren nicht in seinen Garten geholt und mit ihm gespielt, statt ihn wild rumlaufen zu lassen.
Der Münchner Rechtsanwalt Rudolf Peter Bruno Riechwald hat m.E. eine neue Marketingstrategie gefunden um als landläufig eher unbekannter Anwalt einen gewissen Bekanntheitsgrad zu erreichen : Er kümmert sich, presse- und öffentlichkeitswirksam, um den an bayerischen Jägerkugeln verstorbenen, ausgebüchsten italienischen Braunbären Bruno.
Ergebnis: Publicity, Presseberichte (mit Foto) in nahezu allen Zeitungen = eine unbezahlbare Werbung für den eigenen Namen, Madigmachung des, vermutlich politischen, Feindes Schnappauf und, wenns für RA Riechwald gut geht, Honorar für die eigene Arbeit vom Steuerzahler via Justizkasse.
Ich kenne genügend Rechtsanwälte in München und anderswo, die aufgrund guter Auftragslage der eigenen Kanzlei solche "grenzwertigen Marketingstrategien" nicht nötig haben.
Wie vereinbart sich das mit den von den Anwaltskammern beschworenem "anwaltschaftlichen Berufsethos" ?