Von Christina Maria Berr

Bayern-Star Bastian Schweinsteiger will keine Wurst sein - und das muss er auch nicht: Die Richter haben entschieden.

Eine Wurst darf nicht Schweini heißen. Das haben die Richter am heutigen Donnerstag entschieden - und Bayern-Star Bastian Schweinsteiger - sein Spitzname ist "Schweini" darf sich freuen.

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Mit dem Urteil gaben die Rechtshüter am Landgericht München I dem Fußballspieler Recht. Der nämlich hatte den Metzger verklagt.

Ein Augsburger Fleischwarenfabrikant hatte während des Confederations Cup im Jahr 2005 "Schweini" und "Poldi" - so der Spitzname von Schweinsteigers Kollegen Lukas Podolski als Markenzeichen im Lebensmittelbereich angemeldet.

"Schweini" wäre demnach eine Art Rostbratwurst, "Poldi" - so der Spitzname von Schweinsteigers Kollegen Lukas Podolski - wäre nach polnischer Art zubereitet.

Doch die Richter sahen das so: "Auch Spitznamen genießen den besonderen gesetzlichen Schutz des Namensrechtes", hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Großhändler muss nun die von ihm eingetragene Marke "Schweini" beim Deutschen Patent- und Markenamt löschen lassen und die Prozesskosten tragen.

Zudem befand das Gericht, dass Schweinsteiger wegen der unbefugten Namensverwendung ein Schadensersatzanspruch zusteht.

Die Entscheidung ist dem Gericht zufolge noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann der Fleischwarenhändler Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen.

Wie die Würste nun umgetauft werden, ist noch nicht bekannt.

Der Streitwert: 200 000 Euro.

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(sueddeutsche.de)