Prozess um Anwaltskosten:Streit wegen Eva Brauns Erbe

Brillantuhr von Eva Braun

Die Brillantuhr der Manufaktur Eszeha war ein Geschenk Hitlers zu Eva Brauns 27. Geburtstag.

(Foto: Wolfgang Maria Weber/dpa)
  • Wilhelm F. hat zu Lebzeiten einen Rechtsanwalt damit beauftragt, an eine Brillantarmbanduhr zu gelangen, die Adolf Hitler seiner Frau Eva Braun geschenkt hat - F. glaubte, darauf Anspruch zu haben.
  • Die Armbanduhr ging nach dem Zweiten Weltkrieg in das Eigentum und in den Besitz des Freistaates Bayern über.
  • Nun klagt der Anwalt des inzwischen verstorbenen F. gegen die Erben - es geht um seine Kosten.

Von Andreas Salch

Hinterlassenschaften aus dem persönlichen Besitz von bekannten Nationalsozialisten werden auf einschlägigen Auktionen für viel Geld versteigert. Ein unbekannter Sammler ersteigerte etwa auf einer Auktion den Stuhl aus Hitlers Landsberger Gefängniszelle für 4000 Euro. Die Lampe vom Nachtkästchen aus der Zelle erhielt den Zuschlag bei 5200 Euro. So mancher Erbe eines Nazi-Nachlasses nutzt diese Nachfrage und hofft dabei auf ein gutes Geschäft. Das gelingt aber nicht immer, wie ein Fall am Amtsgericht München zeigt.

Eigentlich geht es bei der Zivilsache mit dem Aktenzeichen 261 C 12487/14 nur um Anwaltskosten. Kläger ist der Weilheimer Rechtsanwalt Günther Rein. Er verlangt von den Erben des Anfang vergangenen Jahres verstorbenen Münchners Wilhelm F. (Name geändert) knapp 500 Euro für eine Klage gegen den Freistaat Bayern.

Ein Geschenk von Adolf Hitler

Wilhelm F. hatte den Rechtsanwalt damit beauftragt, alles zu tun, um an eine Brillantarmbanduhr zu gelangen, auf die er glaubte, Anspruch zu haben. Der 75-jährige F. hatte sie auf einer Titelseite des Magazins Der Spiegel gesehen. Diese Uhr gehört mir, soll F. nach Darstellung seines Anwalts gesagt haben. Die Uhr stammt aus dem Nachlass von Eva Braun, der Geliebten und späteren Frau Adolf Hitlers.

Brillantuhr von Eva Braun

"Zum 6.2.1939 herzlichst A. Hitler" ist auf der Uhr von Eva Braun eingraviert.

(Foto: Wolfgang Maria Weber/dpa)

Hitler hatte sie Braun zu ihrem 27. Geburtstag geschenkt. "Zum 6.2.1939 herzlichst A. Hitler" lautet die eingravierte Widmung auf der Rückseite. Die Armbanduhr wurde in Pforzheim in der Uhrenmanufaktur Eszeha hergestellt. Heute gehört sie dem Freistaat Bayern und lagert in einem für die Öffentlichkeit unzugänglichen Depot in der Pinakothek der Moderne. Wilhelm F. soll ihren Wert auf rund 100 000 Euro taxiert haben, sagt sein Anwalt. Den Nachweis, Anspruch auf die Uhr zu haben, könne er "lückenlos" darlegen, habe ihm sein Mandant versichert, erklärte Rein vor dem Amtsgericht.

Wie F. seinen Anspruch begründet

Wilhelm F.s Vater Theodor (Name geändert) war mit Margarete Braun, genannt Gretl, der Schwester von Eva Braun, verheiratet. In erster Ehe war Gretl Braun mit dem SS-Gruppenführer Hermann Fegelein verheiratet gewesen. Fegelein war kurz vor Ende des Krieges auf Befehl Hitlers hingerichtet worden, weil er versucht hatte, Fahnenflucht zu begehen. Theodor F. und Gretl Braun heirateten 1954. Sein Sohn Wilhelm F. behauptete, Eva Braun habe ihre Schwester Margarete als alleinige Erbin eingesetzt. Dieses Alleinerbe sei dann nach Gretls Tod auf seinen Vater und schließlich auf ihn übergegangen.

Im Januar vergangenen Jahres hatte Wilhelm F. über seinen Anwalt Rein den Freistaat auf Herausgabe der Brillantuhr verklagt und war auf ganzer Linie gescheitert. Denn Eva Braun hatte noch eine weitere erbberechtigte Schwester. Warum Wilhelm F. sie "verschweigt", sei nicht nachvollziehbar, heißt es in der Klageerwiderung des Freistaats. Außerdem verweisen die Anwälte darauf, dass Hitler seine Ehefrau nach deren Suizid im Bunker der Berliner Reichskanzlei um zwei Minuten überlebt habe. Damit sei er zumindest Miterbe von Eva Braun geworden. Dass Margarete Braun angeblich Alleinerbin ihrer Schwester Eva ist, sei deshalb "unzutreffend".

Was mit dem Nachlass geschehen ist

Eva Brauns Nachlass war am 1. Juli 1949 von der sogenannten Hauptkammer München eingezogen worden. Nach Artikel 9 des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus konnte "ohne Rücksicht auf gesetzliche Erbfolge" der Nachlass von Nazis eingezogen werden. Der Spruch ist seit dem 18. Oktober 1949 rechtskräftig. Eva Brauns Brillantarmbanduhr ging damit endgültig in das Eigentum und in den Besitz des Freistaates Bayern über.

Wäre seinem Mandanten die Uhr aber ausgehändigt worden, hätte er auch noch auf andere Dinge, die Eva Braun gehört hatten und sich heute im Besitz des Freistaates befinden, Anspruch angemeldet, sagt F.s Anwalt. Darunter angeblich Bilder aus der Bayerischen Staatsgemäldesammlung sowie eine Villa, die sich in Bogenhausen befindet und Millionen wert sein dürfte.

Erben distanzieren sich vom braunen Erbe

In der Vergangenheit scheint Wilhelm F. allerdings auch Erfolg damit gehabt zu haben, Dinge aus dem Nachlass von Eva Braun in Geld zu verwandeln. So kam im Oktober 2011 in einem Münchner Auktionshaus unter anderem ein "Goldarmband und Ring mit Brillanten" aus dem Besitz von Eva Braun für 10 500 Euro unter den Hammer. Zu diesem und weiteren Stücken lieferte das Auktionshaus jeweils eine "schriftliche Bestätigung von Wilhelm F." mit, der er für deren Echtheit bürgte.

Wilhelm F.s Erben wollen mit dem braunen Erbe nichts mehr zu tun haben. Über ihren Rechtsanwalt Florian Hammel erklärten sie, dass sie nach Wilhelm F.s Tod die Klage gegen den Freistaat Bayern auf Herausgabe der Brillantarmbanduhr zurückgenommen hätten. Die Entscheidung des Amtsgerichts zur der Frage, ob die Erben dem früheren Anwalt von Wilhelm F. noch Geld schuldig sind, steht noch aus.

Ob Hitler die Brillantarmbanduhr legal erworben hat, oder ob sie womöglich aus dem Besitz enteigneter Juden stammt, weiß übrigens bis heute niemand, wie eine Sprecherin der Bayerischen Staatsgemäldesammlung bestätigt.

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