Prozess:Taxifahrer überfährt absichtlich Fußgänger - fünf Jahre Haft

Prozess: Ein Taxi steht in der Schlange - bereit für Kundschaft.

Ein Taxi steht in der Schlange - bereit für Kundschaft.

(Foto: Robert Haas)
  • Im August 2016 fährt der Münchner Taxifahrer Martin S. nach einem Streit einen Fußgänger an und überfährt ihn anschließend.
  • Das 26 Jahre alte Opfer hatte sehr viel Glück: Wegen seiner schmächtigen Statur wurde er fast nicht verletzt.
  • S. ist nun wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah die Merkmale für versuchten Mord nicht gegeben.

Von Susi Wimmer

Als der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann das Urteil verkündet, ist auf dem Gesicht von Martin S. keinerlei Gefühlsregung zu erkennen. Der 59-Jährige starrt nur mit glasigem Blick vor sich hin. Dabei sind die fünf Jahre Haft ein eher mildes Urteil für ein Delikt, das die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift als versuchten Mord eingestuft hat.

Der Münchner Taxifahrer Martin S. hatte im August vergangenen Jahres in Schwabing aus Wut einen Fußgänger angefahren, auf die Motorhaube geladen, und als dieser dann vor dem Auto auf die Straßenmitte geschleudert wurde - einfach überfahren. Dank seiner schmächtigen Statur überlebte das Opfer mit leichten Verletzungen.

20 Zentimeter Platz für ein Menschenleben, das ist nicht gerade viel. 20 Zentimeter, das ist in etwa die Breite eines DIN-A-4-Blattes. Genau so groß war laut Gericht der Abstand zwischen dem Asphalt und dem Unterboden des Taxis. Und in diesem Zwischenraum lag Edris L., mit dem Rücken auf dem Boden, das Gesicht nach oben gewandt, als das Taxi ihn überfuhr. "Das Opfer hatte wirklich sehr viele Schutzengel", sagte Richter Riedmann.

Als das Urteil gesprochen ist, fällt der Taxler im hellblau-gestreiften Hemd wieder auf seinem Sitz in sich zusammen. Ob er noch hört, wie Richter Riedmann ihm vorwirft, dass er sein Taxi als Waffe zweckentfremdet habe, dass das Gericht ihn wegen versuchten Totschlags, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, bleibt dahingestellt. Der Mann mit den leicht ergrauten Haaren scheint mit den Gedanken woanders zu sein.

Das Gericht lässt in der Urteilsbegründung die Vorkommnisse des 28. August 2016 noch einmal Revue passieren. Es ist Sonntagnacht. Der 26 Jahre alte Edris L. arbeitet in einem Wettbüro. Er hat Feierabend, läuft über die Franzstraße nach Hause und wird an der Kreuzung zur Siegesstraße von zwei Frauen nach dem Weg zu einer Kneipe gefragt. In dem Augenblick biegt der Taxler ziemlich rasant um die Ecke und fährt äußerst knapp an den drei Passanten vorbei, die an der Straße stehen.

Edris L. empört sich, will die Tür des Taxis aufmachen, doch die ist verschlossen. Also klopft er an die Scheibe und ruft irgendetwas. Auf Münchens Straßen eine ganz alltägliche Situation, wie das Gericht ausführt. "Normalerweise kommt dann der Mittelfinger, Arschloch und Co.", sagt der Richter. Doch bei Martin S. folgte wohl eine Fehlzündung im Gehirn.

Er legt in der Einbahnstraße den Rückwärtsgang ein, fährt noch mal an der Gruppe vorbei, stoppt, legt den ersten Gang ein und lässt den Motor aufheulen. Die beiden Frauen flüchten sich zwischen geparkte Autos, Edris L. bleibt stehen. "Ich hab' ihn gesehen, aber ich habe keine Angst vor Autos", sagte er vor Gericht. Als der Taxifahrer direkt auf ihn zuhält, glaubt er immer noch nicht, dass Martin S. es ernst meint. Doch das Taxi erfasst den Mann, er wird auf die Motorhaube katapultiert. Dann folgt das, was das Gericht als versuchten Totschlag ansieht: Der Taxler bremst etwas ab, damit Edris L. von der Motorhaube rutscht. Das Opfer landet genau vor dem Mercedes.

Dann gibt Martin S. Gas und überfährt den Mann auf dem Asphalt. Der hat Glück, dass er so schmal ist, und dass er genau in der Mitte zum Liegen kommt und nicht von den Rädern des Taxis überrollt wird. Anschließend flüchtet der Taxler. Edris L. erleidet Quetschungen und Abschürfungen, er kann nach drei Tagen das Krankenhaus verlassen, leidet aber bis heute unter psychischen Problemen. Martin S. hat sich in der Verhandlung bei ihm entschuldigt, er hat diese Entschuldigung auch angenommen. Außerdem zahlt der Taxifahrer ihm Schmerzensgeld.

Staatsanwältin Nina Prantl hatte in ihrem Plädoyer acht Jahre Haft für versuchten Mord gefordert. Das Gericht aber sah keine Mordmerkmale als erfüllt an. Der Taxifahrer habe aus "Wut und Schrecken" heraus gehandelt, das seien keine niederen Beweggründe. Und auch eine Heimtücke, die die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers voraussetzt, sei nicht gegeben. Edris L. habe den Wagen kommen sehen - und hätte noch zur Seite springen können. Ob Rechtsanwalt Johannes Buchberger in Revision geht, will er noch prüfen.

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