Ein 57-jähriger Taxifahrer hat einen 16-jährigen Schüler niedergestochen. Angeblich sei dieser aggressiv auf ihn losgegangen. Das bestreitet der Jugendliche jedoch. Nun ist der Fall vor Gericht.
Nach eigener Einschätzung ist er ein "besonnener" Mensch, der "jedem Streit aus dem Weg geht". Dieses Urteil steht jedoch in krassem Widerspruch zur Tat, derer Josef I., 57, seit Montag im Schwurgericht angeklagt ist. Wegen eines nichtigen Anlasses hat er einem 16-jährigen Schüler ein Messer in die Schulter gestoßen. Der Jugendliche wurde lebensgefährlich verletzt und überlebte nur dank einer Notoperation.
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(© Foto: ddp)
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Josef I. fährt mit Unterbrechungen seit Jahrzehnten Taxi, mal als Selbständiger, mal als Angestellter. Am 14. Juli vorigen Jahres gibt er frühmorgens sein Taxi ab und radelt nach Hause. In der Laimer Unterführung wird er Zeuge eines lautstarken Streits zwischen einem 16-jährigen Schüler und seiner gleichaltrigen Freundin, die von einem Discobesuch kommen.
"Das Mädchen schrie: Geh' weg, ich will nicht mehr." Der Junge habe einen "aggressiven" Eindruck auf ihn gemacht und er habe gerufen: "Lass sie doch in Ruhe." Daraufhin habe der Schüler geantwortet, "Hau ab, das geht dich nichts an". Josef I. radelt weiter, ruft den 16-Jährigen aber nochmals zur Ordnung.
Laut Anklage rennt ihm der Jugendliche daraufhin nach, Josef I. bemerkt das, zückt ein Taschenmesser und klappt die fast zehn Zentimeter lange Klinge während der Fahrt auf. Als ihn der Junge erreicht, sticht er ohne Vorwarnung zu. Der Stich trifft den Schüler in die rechte Achselhöhle und durchtrennt eine Armvene. Der Junge gerät schnell in einen lebensbedrohlichen Zustand, weil er fast drei Liter Blut verliert.
Der Staatsanwalt wirft Josef I. versuchten Mord vor, weil er die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers gezielt ausgenutzt habe. Das bestreitet der Angeklagte entschieden. Nach seiner Version sei der Jugendliche wie wahnsinnig auf ihn zugerannt und habe ihn an der Schulter gepackt. "Ich hatte große Angst, das er mich zusammenschlägt", so Josef I., "ich war nicht mehr fähig zu denken."
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Brasiliens Präsidentin Roussef
Die neueste Antwort
Bin selber Taxifahrer kann die Situation sehr gut nachvollziehen.
Als Taxifahrer wird man besonders nachts bedroht, überfallen, zusammengeschlagen, betrogen. Man hat alle Hände voll zu tun, um an einem Samstagabend unbehelligt von betrunkenen Fahrgästen (insbesondere jungen oder jugendlichen betrunkenen ) heil nachhause zu kommen. Ruft man die Polizei, sind sie meist viel zu spät da. Versucht man sich wie im vorliegenden Fall beruhigend einzumischen in dem man was sagt oder ruft, wird man selber zur Zielscheibe wird verfolgt angegriffen, und sobald man sich wehrt, heist es "Mordverdacht" arglistig". Die erfahrenen Taxifahrer sagen schon längst; Misch dich nicht ein, es ist nicht dein Problem, das gibt nur Ärger. Sie haben Recht!
Hier hat einer Courage bewiesen wollte einer bedrohten Frau zur Seite stehen, musste sich gegen Angriff einer durchgedrehten Person mit der einzigen Waffe die ihm zur Verfügung stand wehren, um seine eigene Haut zu retten. Nun steht er selbst am Pranger.
Es ist mehr als unglaubwürdig, dass der Angeklagte die "Arg- und Wehrlosigkeit" seines "Opfers" ausgenutzt haben soll. Der Jugendliche verfolgt den wegradelnden Angeklagten. Ich persönlich hätte mich hier auch zur Wehr gesetzt, zumal der Jugendliche zuvor aggressiv gegenüber seiner Freundin aufgetreten ist.
Irgend etwas stimmt hier nicht. Entweder ist der Richter vollkommen von der Realität entrückt oder aber der Beitrag ist unvollständig.
Wie soll man sich denn bitte hier ohne den Hauch eines Anhaltspunkts ein Bild über die tatsächliche bzw. die vom "Täter" wahrgenommene Bedrohungssituation machen?
Wir wissen doch noch nicht einmal über beispielsweise die physischen Eigenschaften und dass generelle Auftreten der beiden Beteiligten bescheid, die doch wohl bei der Bewertung, ob der Stich eine angemessene Verteidigungsmaßnahme darstellt, eine gewichtige Rolle spielt: Rennt ein kleiner Hänfling von Teenie auf einen Bär von Mann zu, könnte man schon auf den Gedanken kommen, dass eine Verteidigung mit der bloßen Hand oder zumindest nur die Bedrohung mit dem Messer vollkommen ausreichend gewesen wäre - ist der 57igjährige hingegen klein und schmächtig oder sonstwie ein leichtes Opfer, während der 16jährige für sein Alter ungewöhnlich groß und breitschultrig ist und, übertrieben ausgedrückt, "HASS" auf der Glatze tätowiert hat, so kann man durchaus verstehen, dass der "Täter" in Panik geraten ist und sich gegen eine von ihm wahrgenommene Bedrohung in einem (straffreien?) Notwehrexess gewehrt hat. Schliesslich geht es nicht nur um die objektive Beurteilung des Vorfalls, sondern auch um die subjektive Erfahrung der Abläufe aus Tätersicht.
Ganz abgesehen von allem anderen find ich es durchaus nicht verwerflich, dass ein Taxler ein Taschenmesser zur Verteidigung dabei hat. Was die gerade Nachts so an Gesocks chauffieren müssen, da würd ich mich wohler fühlen, wenn ich irgendwas dabei hätte, womit ich mich wehren könnte, sei es ein kleines Messer, Schlagstock oder illegal meinetwegen auch ein Taser (Pffeferspray im inneren eines Autos dürfte nicht allzu clever sein...). Daraus kann man dem Taxler doch wohl bitte keinen Strick drehen, der hat das ja wohl eher für den Fall der Fälle und nicht zur Begehung einer Straftat dabei gehabt!
Keiner weiss, wie es wirklich abgelaufen ist. Fest steht nur, dass der Taxifahrer auf den Jugendlichen eingestochen hat. Da ist es doch sehr konstruiert, nun dem Jugendlichen die Schuld zu geben.
Fest steht, dass auf beiden Seiten wohl eine unangemessene Aggression geherrscht hat. Eine derartige Aggression kann nicht geduldet werden, auch nicht von deutschen Taxifahrern. Dies muss das Gericht klar machen. Es gibt kein Strassenrecht, weder für jugendliche Schläger noch für ältere Aufpasser und Ermahner.
Nach der Schilderung hier haben wir es offensichtlich mit einem gewalttätigen Jugendlichen auf der einen, und einer gewalttätigen Justiz auf der anderen Seite zu tun.
Staatsanwalt:
"...versuchter Mord, weil er die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers gezielt ausgenutzt hat."
Richter:
"Angeklagter zerfließt in Selbstmitleid."
Das ist doch eine Frechheit. Wahrscheinlich leben die beiden "Gesetzeshüter" in einer "Gated Community" und kommen, wie schon ein Vorredner kommentierte, mit der lästigen Wirklichkeit nicht mehr weiter in Kontakt.
Jeder, der ab und an sowas wie Zivilcourage zeigt, kommt früher oder später unweigerlich mit solchen Testosteron- Bürschchen in Kontakt, die keinen Augenblick zögern würden, ihr Opfer zusammenzuschlagen, um damit ihr offenbar äußerst mickriges Ego aufzupolieren.
"Zur Rede stellen" wollte Brutalo- Proll Junior den Mann.
Daß so etwas vor Gericht unhinterfragt stehengelassen wird, ist doch ein Skandal.
Jeder normale Mensch hat ein sehr gutes Gespür dafür, auf was die Situation in Wahrheit da zugerollt ist.
Somit ist das eine klare Notwehrsituation, die (fast) unglücklich ausgegangen ist.
Daß jetzt fortan erwartet wird, daß man stets heldenhaft mit maximaler Zivilcourage in die Bresche springt, jedoch gleichzeitig mit treu-doofer Demut schwere eigene Verletzung oder Exitus dabei abwartet, geht eindeutig zu weit.
Allem Anschein nach hat der Taxifahrer die Aggressivität dieses gefährlichen Jugendlichen sehr zutreffend eingeschätzt.
Schade, daß es mit der Verletzung durch ein Messer ´rausging.
Glück für beide, daß diese Verletzung nicht zum Tode führte.
Aber zentral verantwortlich ist einzig und allein der Jugendliche, und sonst gar keiner.
Es ist nicht legitim, seinen Haß an fremden Menschen auszulassen, und da war der junge Mann "mit Vollgas" dabeigewesen. Dem sollten Staatsanwalt und Richter einmal in´s Auge sehen.
Paging