Prozess:Streit um Parkrempler

Autofahrerin bestreitet den Schaden, aber Versicherung zahlt

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Wenn eine Haftpflichtversicherung für einen Unfallschaden bezahlt, kann das für den betroffenen Autofahrer finanzielle Folgen haben, etwa weil sein Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft wird. Deshalb ist es für eine Autofahrerin aus Taufkirchen besonders ärgerlich, dass ihre Kfz-Versicherung für einen angeblichen Parkrempler bezahlt hat, an dem sie tatsächlich gar keine Schuld trug. Obendrein bleibt die Frau auf den Kosten für das Gutachten sitzen, mit dem sie später ihre Unschuld beweisen konnte.

Der angebliche Blechschaden beim Ausparken war schon Ende 2008 in der Lindwurmstraße passiert. Hinter ihrem Golf stand ein BMW. Und direkt vor dem Auto der Frau hatte sich ein Smart quer in die Parklücke gequetscht. Deshalb musste sich die Golf-Fahrerin an den hinter ihr stehenden BMW herantasten und berührte dabei mit der hinteren Stoßstange minimal dessen vordere Stoßstange. Die Taufkirchnerin stieg aus und schaute nach, ob ein Schaden entstanden war. Sie konnte nichts entdecken. Bei dem BMW stand aber eine andere Frau, die behauptete: "Sie sind mir reingefahren". Die Golf-Fahrerin kontrollierte nochmals, konnte nichts feststellen, parkte aus und fuhr weiter.

Die BMW-Besitzerin erstattete Strafanzeige wegen Unfallflucht. Die Staatsanwaltschaft München I nahm Ermittlungen auf und die Polizei vernahm zwei Zeuginnen, die angaben, dass der Golf beim Ausparken mehrmals den BMW touchiert und so beschädigt habe. 2009 bezahlte daraufhin die Kfz-Haftpflichtversicherung der Golf-Fahrerin den angezeigten Schaden über 985,78 Euro.

Aus Sorge um eine Beitragserhöhung wollte sich die Taufkirchnerin damit nicht abfinden und ließ ein Gutachten anfertigen: Der Experte stellte fest, dass die Schäden am BMW nicht durch den Golf verursacht worden sind. Die Betroffene verlangte daraufhin die Kosten für das Gutachten in Höhe von 1277 Euro von ihrer Versicherung. Sie meinte, diese hätte selbst ein Gutachten einholen müssen, bevor sie den angeblichen Schaden reguliert. Als die Versicherung sich weigerte, klagte die Frau am Amtsgericht München.

Die Richterin wies die Klage ab: Laut Vertrag stehe es im Ermessen der Assekuranz, wann sie einen Schaden bezahlt. Sie sei nicht gehalten, eine Regulierung zu verweigern, weil ihr Versicherungsnehmer eine Schadensersatzpflicht bestreitet, sagte die Richterin. Der Ermessensspielraum gehe sogar so weit, sagte die Richterin, dass die Versicherung dem Aspekt der Prozessökonomie den Vorrang geben dürfe - also bei ungewisser Lage bezahlen kann, weil es für sie billiger sei als ein Rechtsstreit. In diesem Fall sei es nur um knapp 1000 Euro gegangen. Die Versicherung habe die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft geprüft: Darin waren zwei Zeugenaussagen, dass der Golf mehrmals gegen den BMW gefahren sei. Da das Landgericht München I die Berufung abgewiesen hat, ist das Urteil (Az.: 331 C 13903/12) nun rechtskräftig.

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