Prozess:Streit über Schulden

26-Jähriger verletzt säumigen Freund lebensbedrohlich

Von Andreas Salch

Einem Freund Geld zu leihen, birgt Risiken. Bekommt man den Betrag nicht bald wieder zurück, kann man ihn nicht selten abschreiben. So erging es auch einem 26-jährigen Münchner, der sich jetzt vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten musste. Er hatte seinem Freund im Juli vergangenen Jahres 2300 Euro geliehen. Der kaufte sich von dem Geld ein vierrädriges Motorrad, ein sogenanntes Quad, und wurde arbeitslos. Das Darlehen konnte er deshalb nicht zurückzahlen. Der Angeklagte versicherte seinem Freund zwar zunächst, dass dies für ihn kein Problem sei. Doch nur zwei Tage später hatte der Münchner seine Ansicht grundlegend geändert. Auf einmal wollte er die 2300 Euro sofort wieder zurück. Da sein Freund das Geld aber nicht hatte, verübte der 26-Jährige Selbstjustiz.

Als sich die beiden Männer am 9. Juli in einem Park am Scharfreiterplatz in Giesing trafen, gerieten sie wegen des Darlehens erst verbal aneinander. Der Münchner wurde immer wütender und schlug seinem Opfer auf den Hinterkopf. Es kam zu einer Rangelei. In deren Verlauf legte der Angeklagte von hinten seinen linken Arm um den Hals seines Freundes und drückte so fest zu, dass dieser Punktblutungen am Hals, an den Augen sowie in der Mundinnenhöhle erlitt und kurzzeitig das Bewusstsein verlor. Es bestand Lebensgefahr. Dennoch versetzte der 26-Jährige seinem Freund noch mit einem scharfen Gegenstand mehrere Schnitt- und Stichverletzungen an Ober- und Unterarm sowie am Unterschenkel. Er versuchte sogar, dessen linken kleinen Finger abzuschneiden. Dazu kam es aber glücklicherweise nicht. Das Opfer erlitt lediglich eine 1,5 Zentimeter lange und einen Millimeter tiefe Schnittverletzung am Fingergelenk. Eine über Funk alarmierte Streife der Polizei war rechtzeitig am Tatort eingetroffen und hatte Schlimmeres verhindern können. Der Freund des Angeklagten kam ins Krankenhaus, das er aber noch am selben Tag verlassen konnte.

Dass es keine Kleinigkeit war, die er seinem Freund angetan hatte, ist dem 26-Jährigen offenbar in der Untersuchungshaft klar geworden. Denn noch vor Beginn der Verhandlung vor dem Amtsgericht entschuldigte er sich bei seinem Opfer schriftlich und erließ ihm auch seine Schulden. Außerdem überwies der 26-Jährige im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs weitere 3000 Euro, die er ebenfalls vor der Verhandlung überwies. Damit konnte er bei der Vorsitzenden Richterin punkten. Diese verhängte aber dennoch eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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