Prozess:Steuerberater soll Studentin nach Wiesnbesuch vergewaltigt haben

Die Frau arbeitete als Werkstudentin in derselben Kanzlei wie der 47-Jährige. Erst ging die Kollegenrunde aufs Oktoberfest, dann in den Club. Vor Gericht geht es darum, was dort passierte.

Von Andreas Salch

Ein ehemaliger Personalberater einer Münchner Großkanzlei soll nach einem Besuch des Oktoberfestes 2014 eine Werkstudentin vergewaltigt haben. Die junge Frau arbeitete seinerzeit neben ihrem Studium in derselben Kanzlei wie der heute 47-jährige Thomas E. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Steuerberater aus Stuttgart, der sich seit Montag vor dem Landgericht München I verantworten muss, Anklage wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung erhoben.

Zum Auftakt des Prozesses wies Thomas E. über einen seiner drei Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Betz, die Vorwürfe aus der Anklage vehement zurück. Thomas E. selbst räumte ein, dass es zwischen ihm und der Studentin zwar zu sexuellen Handlungen gekommen sei, doch sei dies einvernehmlich geschehen.

Laut Anklage feierten Thomas E. und weitere Mitarbeiter der Kanzlei, darunter auch die Studentin, am Abend des 27. September 2014 im Augustinerzelt. Gegen 23.30 Uhr an jenem Abend soll sich die Gruppe entschlossen haben, in ein Szene-Lokal am Englischen Garten zu gehen. Bereits auf dem Weg dorthin soll der Angeklagte einer Mitarbeiterin der Kanzlei Avancen gemacht, die diese jedoch abgelehnt habe. Nach dieser Abfuhr soll E. auf die Werkstudentin zugegangen sein.

Nachdem er ihr ein Glas Champagner ausgegeben habe, soll sich der 47-Jährige ihr auf der Veranda des Lokals nahe einem Holzhaus genährt, sie bedrängt und vergewaltigt haben. Als die junge Frau den Steuerberater darauf hinwies, dass andere Personen in der Nähe seien und sagte: "Herr E., Sie wurden entdeckt", habe sich der 47-Jährige kurz umgedreht. In diesem Moment sei es der Studentin gelungen aufzustehen und wegzulaufen. Thomas E. soll noch versucht haben, sie festzuhalten. Der Prozess wird fortgesetzt.

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