Prozess:Staatsanwaltschaft geht im Kreissägen-Fall in Revision

Prozess um Mord mit Kreissäge

Prozess um Mord mit Kreissäge ARCHIV - Die wegen Mordes angeklagte Gabriele P. sitzt am 13.02.2017 vor Prozessbeginn in der Anklagebank Landgerichts in München (Bayern). (zu dpa-KORR ·Prozess um grausamen Mord mit Kreissäge· vom 14.05.2017) Foto: Matthias Balk/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

(Foto: dpa)

Gabi P. hat ihren ehemaligen Freund mit einer Kreissäge umgebracht und ist dafür wegen Totschlags zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Der Prozess gegen eine Frau wegen Tötung ihres Freundes mit einer Kreissäge geht in die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft habe Revision eingelegt, teilte das Landgericht München I am Freitag mit.

Das Gericht hatte die 32-Jährige vor einer Woche wegen Totschlags zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das war für die Staatsanwaltschaft sowie für die Eltern des Opfers, die als Nebenkläger auftraten, eine Überraschung. Man habe eine lebenslange Freiheitsstrafe für Gabi P. wegen Mordes erwartet, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Sie hatte eine lebenslange Haftstrafe verlangt.

Die 32-jährige Pädagogik-Studentin hatte vor Gericht gestanden, ihren damaligen Lebensgefährten Ende 2008 in Haar bei München beim Sexspiel mit der Handkreissäge getötet zu haben. Ihr Motiv blieb bis zuletzt unklar.

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