Schweizer Jugendliche schlugen am Sendlinger Tor fünf Männer krankenhausreif. Nun stehen sie wegen versuchten Mordes vor Gericht.
Es war ein Amoklauf, der nur zehn Minuten dauerte. In diesen zehn Minuten sollen die drei Jugendlichen im Bereich des Sendlinger-Tor-Platzes insgesamt fünf Männer mit Fäusten und Tritten gegen den Kopf krankenhausreif geschlagen haben. Einen davon so schwer, dass er möglicherweise für immer entstellt sein wird. Das sind die Vorwürfe in einem der spektakulärsten Verfahren um Jugendgewalt in München, das am Montag vor der Jugendkammer des Landgerichts München I beginnt.
Zehn Minuten soll die Prügeltour der drei Jugendlichen im Bereich des Sendlinger-Tor-Platzes gedauert haben. (© Foto: dpa)
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Angeklagt sind drei Schweizer Schüler wegen gemeinschaftlichen Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, drohen ihnen langjährige Haftstrafen. Mehr als acht Monate sind seit der Tat vergangen, die nicht nur in München, sondern vor allem auch in der Schweiz für Aufregung und Empörung sorgte. Den Ermittlungen zufolge gehörten die Angeklagten zu einer 28-köpfigen Schülergruppe der Weiterbildungs- und Berufswahlschule in Küsnacht am Zürichsee.
Für die Zehntklässler war es ihre Abschlussfahrt, begleitet wurden sie von vier Lehrern. Am 29. Juni quartierten sie sich in einem Jugendgästehaus in der Landwehrstraße ein. Am Abend des 30. Juni ließ sich eine Schülergruppe im Park an der Nußbaumstraße nieder, angeblich rauchten sie Joints und tranken Alkohol. Gegen 23.15 Uhr gab es Streit mit einigen Männer, die sich ebenfalls im Park aufhielten. Der mutmaßliche Haupttäter Mike B., 16, soll sich über den Verlust seines Geldbeutels beklagt haben. Aus Verärgerung sollen er und zwei weitere 16-Jährige beschlossen haben, "nur so zum Spaß" ein paar Leute "wegzuklatschen".
Laut Anklage griffen Mike B. und der gleichaltrige Ivan Z. zunächst drei Männer an, die sie als "Penner" ansahen. Mit Faustschlägen und Fußtritten sollen sie ihren Opfern vielfache Verletzungen zugefügt haben. Z. soll dabei einem körperbehinderten 43-jährigen Mann, der bereits zusammengesunken war, gezielt einen Tritt gegen dessen über der Parkbank hängenden Kopf versetzt haben.
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Partyzone Flußufer
Die neueste Antwort
Hoffentlich wird hier das Gesetz in der nötigen Härte eingesetzt. Die "Goldküstler" haben bewusst und vorsätzlich gehandelt. Da ist Nachsicht fehl am Platze.
zitat:
"Den Ermittlungen zufolge gehörten die Angeklagten zu einer 28-köpfigen Schülergruppe der Weiterbildungs- und Berufswahlschule in Küsnacht am Zürichsee."
tja, was mer net alles in solchen schulen lernen kann...