Prozess:Schlägerei wegen eines Handys

Gericht verhängt Strafen, weil sich Käufer und Verkäufer prügelten

Wegen eines Handys ist es zwischen einem 23-jährigen Münchner und einem anderen Mann zum Streit gekommen. Die Auseinandersetzung gipfelte in einer handfesten Schlägerei. Daran beteiligt waren neben dem 23-Jährigen zwei von dessen Freunden, ein 25-Jähriger sowie ein 17 Jahre alter Schüler. Das Opfer wurde leicht verletzt. Das Amtsgericht München verurteilte die drei Angeklagten jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung. Gegen den 23 Jahre alten Handyverkäufer und seinen zwei Jahre älteren Freund verhängte das Gericht Geldstrafen in Höhe von 1200 Euro (120 Tagessätze a zehn Euro). Der 17-jährige Schüler, der bei der Schlägerei mit von der Partie war, kam glimpflicher davon. Er muss an einem Orientierungs- und Sozialkompetenzkurs der Arbeiterwohlfahrt teilnehmen.

Begonnen hatte alles damit, dass der 23-Jährige im Sommer vergangenen Jahres ein Handy verkaufte. Weil es angeblich kaputt war, beschwerte sich der Käufer bei dem 23-Jährigen. Dabei kam es bereits zum Streit. Doch endete dieser noch nicht in einer körperlichen Auseinandersetzung. Der 23-jährige Münchner besorgte jedenfalls ein anderes Handy. Doch das entsprach nicht den Vorstellungen seines Kunden, die explizit auf ein Modell ausgerichtet waren. Also besorgte er das gewünschte Exemplar. Noch während der Verkaufsverhandlungen jedoch ergriff der Kunde das neue Handy und rannte davon.

Einige Tage später traf der 23-Jährige den Mann zufällig in der Münchner Innenstadt in einem Geschäft. Vor dem Geschäft eskalierte die Situation. Da der Handyverkäufer der Meinung war, sein Kunde schulde ihm noch Geld, kam es zu einer Rangelei, da der Mann das Handy nicht herausrücken wollte. Auch die beiden Freunde des Verkäufers, der 25-Jährige sowie der 17 Jahre alter Schüler, mischten sich ein. Schließlich traktierten die drei den Kunden mit Fäusten und schlugen sogar dann noch auf ihn ein, als dieser am Boden lag. Der geprellte Handykäufer erlitt außer blauen Flecken keine gravierenden Verletzungen. Eine Streife der Polizei beendete die Auseinandersetzung vor dem Geschäft. Den 23 und 25 Jahre alten Angeklagten hielt das Gericht in seinem Urteil zugute, dass sie der Meinung waren, sie würden sich "ihr Recht verschaffen", da der Handykäufer sich das Mobiltelefon einfach genommen und davongelaufen war.

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