Prozess:Rabiater Rentner geht auf Falschparker los

Lesezeit: 2 min

  • Ein Rentner hat sich auf ziemlich rabiate Art in einen Streit über einen Falschparker eingemischt.
  • Wegen Beleidigung und Körperverletzung wurde er nun zu 90 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt.
  • Sein Knüppel, mit dem er dem Falschparker gedroht hatte, wird eingezogen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Angeblich werden Menschen mit zunehmendem Alter toleranter und nachsichtiger. Nicht so ein Rentner aus Obergiesing. Ohne selbst betroffen zu sein, mischte sich der 72-Jährige mit einem Holzknüppel in der Hand und fiesen Sprüchen auf den Lippen in einen Streit um einen Falschparker ein, der ihn eigentlich gar nichts anging.

Auch vor Gericht gab sich der Senior renitent. Das trug ihm nun eine Verurteilung wegen Beleidigung und Körperverletzung ein: 90 Tagessätze zu je 40 Euro. Dass die Richterin dazu auch seinen Knüppel konfiszierte, traf den Rentner besonders hart.

Ziemlich genau vor einem Jahr hatte der Mann am frühen Nachmittag beobachtet, wie in der Weißenseestraße eine Anwohnerin einen kurzen Disput mit einem Autofahrer austrug: Der hatte seinen Wagen schnell mal vor einer Tiefgarageneinfahrt abgestellt, um im Geschäft gegenüber einzukaufen.

Die Anwohnerin, die gerade in diesem Moment in die Tiefgarage fahren wollte, hupte laut. Sie war hörbar ungehalten - vor Gericht erklärte sie als Zeugin später, dass es "öfter vorkommt, dass jemand da steht". Der Parksünder kam damals aber sofort angelaufen, entschuldigte sich und fuhr sein Auto zur Seite. Der offensichtlich auf Krawall gebürstete Rentner, der selber vom Einkaufen kam und am gegenüberliegenden Straßenrand die Einkäufe in seinen Wagen einlud, mischte sich sofort ein. Das laute Hupen habe ihn gestört, sagte er später. Er ging zu dem reuigen Parksünder und beschimpfte ihn unflätig.

Als der Beschimpfte daraufhin ausstieg und auf den Rentner mit den Worten "Was willst du jetzt?" zu ging, holte dieser kurzerhand einen 41 Zentimeter langen Holzstock aus seinem Auto. Er griff seinem Gegenüber mit der linken Hand an den Hals und hielt den Holzstock drohend in der Rechten. Zwar schlug er nicht zu, verletzte sein Opfer beim Zupacken am Hals. Da schlug der Angegriffene zu und streckte den Rentner mit einem gezielten Faustschlag zu Boden. Dann rief er die Polizei.

In der Strafverhandlung vor dem Amtsgericht verurteilte die Richterin den bis dahin unbescholtenen Senior zu der besagten Geldstrafe von 3600 Euro. "Auch im Rahmen der Hauptverhandlung wirkte der Angeklagte uneinsichtig, aufbrausend und nahm für sich das Recht in Anspruch, sich gegen jeden erwehren zu dürfen", stellte die Richterin fest. So habe der Angeklagte darauf beharrt, jede andere Personen mit einem Kraftausdruck belegen zu dürfen - Jugendliche würden ihn ja auch öfters so nennen, hatte der Rentner in der Verhandlung zur Begründung gesagt.

Bei der Höhe der Strafe spielte die Uneinsichtigkeit des Angeklagten eine wichtige Rolle. Zumal er nachdrücklich die Auffassung vertrat, sich selbstverständlich mit einem Holzstock bewaffnen zu dürfen, "wenn es die Situation hergebe". Es sei daher davon auszugehen, "dass der Angeklagte in einer ähnlich gelagerten Situation dasselbe Verhalten an den Tag wird legen", sagte die Richterin.

Dann setzte der 72-Jährige noch eins drauf: Er wollte seinen Holzknüppel wieder haben. "Der Schlagstock wurde während der Körperverletzung als Drohmittel eingesetzt und sollte die Gegenwehr des Zeugen einschränken", sagte die Richterin und zog ihn ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 24.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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