Von Von Eva Reik

Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 200 Euro an eine Behinderteneinrichtung - so endete der Prozess gegen Christian W. vor dem Amtsgericht.

Der Angeklagte hatte vor einem Jahr mit Freunden gegen den Naziaufmarsch in der Münchner Innenstadt aus Anlass der Wehrmachtsausstellung demonstriert.

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W. war an diesem nasskalten Herbsttag mit dem Motorrad zur Demonstration gekommen, um dann im Nikolauskostüm - Hose, Jacke, Rauschebart und Mütze - auf ironische Art und Weise den Neonazis zu begegnen. Unter dem roten Wams trug er seine Motorradkleidung: eine Jacke mit Protektoren und Schutzhandschuhe. Das, so die Staatsanwaltschaft, erfülle im Fall Nikolaus-Kostüm einen Verstoß gegen das Vermummungsverbot; in der Motorradbekleidung sah die Anklage eine "Passivbewaffnung".

Da W. fürs Polizeifoto den Rauschebart jedoch schon unters Kinn gezogen hatte, war er auch nicht mehr vermummt - dieser Punkt wurde fallen gelassen. Nachdem auch noch eine Gutachterin vom Deutschen Wetterdienst W.s Empfindung über die "nasskalten" Bedingungen an diesem Tag bestätigt hatte und damit W.s Ausrüstung dem Wetter angemessen war, schlug Richter Kai Gräber vor, den Prozess "anders als durch ein rechtskräftiges Urteil zu beenden".

Schließlich erschien selbst dem Richter die Frage, ob eine Jacke und Handschuhe mit Protektoren aus Plastik in diesem Fall als "Schutzbewaffnung" einzustufen sind, "als nicht mehr so dramatisch".

Am Donnerstag steht der Grünen-Stadtrat Siegfried Benker wegen "Aufforderung zu Straftaten" vor Gericht, weil er ebenfalls im Oktober 2002 dazu aufgerufen hatte, sich dem genehmigten Neonazi-Aufmarsch "in den Weg zu stellen".

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