Die zwei Männer, die während des Oktoberfests 2007 eine junge Frau betäubt und dann brutal vergewaltigt haben, müssen für jeweils acht Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
Monatelang hatte die Polizei nach dem Opfer gesucht, am Ende hatte sich die 20-jährige Schülerin bei den Ermittlern gemeldet. Nun müssen ihre Peiniger ins Gefängnis: Im sogenannten "Liserl"-Prozess um eine Vergewaltigung während des Oktoberfests 2007 sind die Hauptangeklagten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
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Die Angeklagten Peter M. und Robert F. im Landgericht München am 10. Juli. (© Foto: dpa)
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Das Landgericht München I folgte am Freitag der Empfehlung der Staatsanwaltschaft und verurteilte zwei 29 Jahre alte Männer wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu jeweils acht Jahren und neun Monaten Haft.
Täter-Opfer-Ausgleich
Einer der beiden muss aber noch zwei Jahre mehr absitzen, weil er bereits wegen Drogenhandels verurteilt wurde. Ein 27-Jähriger, der die Tat mit dem Handy aufnahm, muss wegen Beihilfe für drei Jahre ins Gefängnis.
Die älteren Angeklagten zahlen außerdem je 10 000 Euro an das Opfer, der jüngere 2000 Euro. Dieser Täter-Opfer-Ausgleich habe zu einem geringeren Strafmaß geführt, begründete der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann. Er betonte, die Angeklagten hätten Glück gehabt, dass die junge Frau durch das Betäubungsmittel nicht gestorben ist.
Das Urteil geht auf eine Absprache zwischen Anklage und Verteidigung zurück. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass es rechtskräftig wird.
Von der Suche nichts mitbekommen
Das Opfer hatte sich erst während des Prozesses bei der Polizei gemeldet. Die Ermittler hatten die Hoffnung schon fast aufgegeben: Monatelang hatten sie zuvor öffentlich nach der jungen Frau gesucht, von der sie nur den Vornamen kannten.
Dass sie Opfer eines Verbrechens wurde, wussten die Polizisten von Fotos: Bei einer Drogenrazzia in der Wohnung von Robert F. im Januar 2008 waren die Ermittler auf die Bilder gestoßen, die der mitangeklagte Autoglaser Peter M., 27, während der Tat fotografiert hatte. Auf den Handy-Bildern war am Top der Frau eine Holzwäscheklammer mit dem Namen "Liserl" zu sehen gewesen. Doch es gab keine Anzeige der betroffenen Lisa oder Elisabeth.
Der Student Robert F., 29, und sein gleichaltriger Freund Ignaz Ö. hatten "Liserl" auf der Wiesn getroffen und sie mit in die Wohnung von F. genommen. Dort haben sie der 20-Jährigen Jägermeister eingeflößt, der mit K.O.-Tropfen versetzt war. Anschließend vergewaltigten sie ihr wehrloses Opfer mehrmals.
Ende Juli meldete sich die junge Frau dann aber doch noch bei der Polizei. Sie hatte von der Suche nach ihr und von dem Prozess lange Zeit nichts mitbekommen.
- Wiesn-Vergewaltigung Liserl spricht 12.08.2009
- "Liserl"-Prozess Das Phantom hat ein Gesicht 28.07.2009
- München Extra Ticker Überraschende Wende im "Liserl"-Prozess 28.07.2009
(sueddeutsche.de/dpa/pfau/wib)
Die neueste Antwort
"Die zwei Männer, die während des Oktoberfests 2007 eine junge Frau betäubt und dann brutal vergewaltigt haben, müssen für jeweils acht Jahre und neun Monate ins Gefängnis."
Die Frau ist vermutlich ein Leben lang von der Gewalt gezeichnet und die Täter erhalten nur 8 Jahre, wovon sie vermutlich nur 4 bis 5 Jahre absitzen müssen und dann wieder frei kommen.
Das nennt die SZ eine hohe Haftstrafe?
Da die Triebe durch die Hafzeit nicht gestoppt werden, wird es vermutlich erneut zu einer derartigen Tat kommen. Und das schon nach wenigen Jahren. Schließlich ist das zum Wohle des Volkes, liebe Gesetzgeber.
sie hat ein grosses Herz für Kinderschänder, Vergewaltiger und andere böse Buben. Kritik an ihnen wird rigoros zensiert.
Wenn ich den - ausführlicheren - Bericht auf Spiegel online richtig verstanden habe, dann ist das Mädel freiwillig mit den Jungs mitgegangen, hat mit diesen Drogen genommen und auch die K.O.-Tropfen freiwillig - und nicht zum ersten Mal - genommen. Das rechtfertigt natürlich noch lange nicht, was anschließend mit dem Mädel angestellt wurde und die Jungs sind zu Recht verurteilt worden. Aber es ist doch etwas anderes, als wie bei Süddeutsche berichtet wird. Die K.O-Tropfen wurden dem Opfer gerade nicht eingeflößt - es hat sie freiwillig genommen.
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Erst hat sie sich nicht erinnern können und daneben hat sie sich auch geschämt.
spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,646760,00.html
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