Prozess:Müllmann landet vor Gericht, weil er Trinkgeld angenommen haben soll

Müllmann bei seiner Arbeit in Berlin

Einem Münchner Müllmann wird Bestechlichkeit vorgeworfen. Der Mann weist alle Vorwürfe zurück.

(Foto: dpa)
  • Die Mülllader in München dürfen kein Trinkgeld von Bürgern annehmen.
  • Andreas H. soll das trotzdem getan haben, nun steht er deswegen vor dem Amtsgericht.
  • Seine Kollegen belasten ihn schwer.
  • Auch gegen die Anwohner, die ihm Geld zugesteckt haben sollen, wird ermittelt.

Von Christian Rost

Postboten bekommen es, Zeitungsausträger und jahrzehntelang auch die Münchner Müllmänner: ein Trinkgeld zu Weihnachten. Das Dankeschön der Bürger entschädigte für die schwere und oft auch unangenehme Arbeit bei jeder Witterung. Als die Stadtverwaltung dann 2010 beschloss, die Annahme solcher Zuwendungen zu verbieten, um die Gleichbehandlung mit allen anderen kommunalen Beschäftigten zu gewährleisten, gab es lange Gesichter bei den rund 750 Müllladern des Abfallwirtschaftsbetriebs. Und manche wollten partout nicht einsehen, weshalb sie auf die Zusatzeinnahmen verzichten sollten.

Was die Anklage Andreas H. vorwirft

Andreas H. soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft München I einer dieser Uneinsichtigen gewesen sein, weshalb sich der Mann seit Freitag vor dem Amtsgericht verantworten muss. Der Vorwurf lautet auf Bestechlichkeit.

Die Anklage listet sechs Fälle auf, in denen Bürger aus dem Stadtbezirk Allach-Untermenzing Andreas H. 20-Euro-Scheine und 50-Euro-Scheine zugesteckt haben sollen. Das war um Weihnachten 2013 herum, 190 Euro sollen es insgesamt gewesen sein. In einem Fall habe der 48-Jährige auch Geld genommen, weil er verbotenerweise auf Bitten einer Frau Gartenabfälle als Zusatzmüll mitgenommen habe, so die Staatsanwaltschaft.

Womit die Kollegen den Angeklagten belasten

Andreas H., der bis zu seiner fristlosen Kündigung durch die Stadt im Sommer 2014 immerhin 18 Jahre als Mülllader in München gearbeitet hatte, saß einigermaßen resigniert auf der Anklagebank und bestritt, Geld angenommen zu haben. Seine ehemaligen Kollegen belasteten ihn indes schwer. Drei Männer und eine Frau, die allesamt als Mülllader arbeiten, meinten, es müsse Geld geflossen sein. Zumindest wurde ihnen stets Bares angeboten, wenn sie auf der Partie 09-092 unterwegs waren, der Stammtour von Andreas H.

Ob in der Eversbuschstraße oder in der Ludwigsfelder Straße: Überall traten Anwohner an sie heran und wollten ihnen zur Weihnachtszeit etwas geben. Als sie ablehnten mit Verweis auf die städtischen Richtlinien, wonach damals ausschließlich Sachleistungen wie Süßigkeiten oder eine Flasche Sekt mit einem Maximalwert von 15 Euro (heute 25 Euro) akzeptiert werden durften, reagierten die Bürger den Zeugenangaben zufolge regelrecht ungehalten: "Habt's Euch doch nicht so. Der Andi hat's auch immer genommen", sollen die Leute gesagt haben.

Mülllader Florian S. schilderte überdies den Fall einer älteren Frau, die eigens eine Weihnachtskarte samt einem 20-Euro-Schein in ihr Müllhäusl gelegt hatte. S. wollte ihr das Geld zurückgeben, was sie aber ablehnte. Schließlich habe er es samt Karte in ihren Briefkasten gesteckt, so der Zeuge, der das auch auf einem Foto festgehalten hatte. Für die Staatsanwaltschaft erhärtete sich durch diese Aussagen der Verdacht gegen Andreas H.

Warum auch Verfahren gegen Anwohner eingeleitet worden sind

Wegen des Verdachts auf Bestechung leiteten die Strafverfolger auch gegen eine Reihe von Anwohnern Ermittlungsverfahren ein. Diese wurden zwar bald wieder eingestellt, der Ärger bei den Betroffenen aber blieb. Vier hatte Amtsrichter Wilfried Dudek am ersten Prozesstag als Zeugen geladen, und alle wiesen entrüstet zurück, dass sie jemanden bestochen hätten. "Ich bin noch nie einem Müllmann hinterhergelaufen, um ihm etwas zu geben", sagte eine 76-jährige Rentnerin. "Mir so etwas zu unterstellen, ist eine bodenlose Frechheit", sagte ein ebenfalls 76 Jahre alter Mann.

Selbst die Frau, die die Weihnachtskarte mit 20 Euro für die Müllader hingelegt hatte, behauptete zunächst: "Ich habe kein Geld gegeben." Und nachdem man ihr das Foto mit ihrem Weihnachtsgruß gezeigt hatte, meinte die 87-Jährige trotzig: Das sei keine Absicht gewesen, sie habe da wohl einen Fehler gemacht, weil es früher ja üblich gewesen sei, den Müllleuten etwas zuzustecken.

Konkrete Beweise gegen Andreas H. lagen am Ende der Verhandlung also nicht vor. Die Staatsanwaltschaft will deshalb weitere Zeugen hören. Verteidiger Michael Csüros wird bei der Fortsetzung Ende Januar auf einen Freispruch pochen, den Andreas H. unbedingt braucht für seinen parallel laufenden Prozess gegen die Stadt wegen seiner Kündigung. In erster Instanz hat er vor dem Arbeitsgericht bereits recht bekommen.

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