Prozess:Metzger kriegen wohl Geld vom Staat

Die in der "Fleischmarkt München Süd GmbH" zusammengeschlossenen Metzgereibetriebe können mit einem größeren Geldsegen aus der Staatskasse rechnen: Das Oberlandesgericht bestätigte ein Urteil des Landgerichtes, nach dem die Versagung einer Subvention für die Sanierung der maroden Schlachthof-Immobilien nicht rechtens war.

Das Landesamt für Landwirtschaft, das zum Landwirtschaftsministerium gehört, hatte zunächst 800 000 Euro in Aussicht gestellt, 20 Prozent der Investitionssumme. Nach einer Intervention des Finanzministeriums wurde diese Zusage aber zurückgezogen. Das, so fanden die Handwerker, könne nicht rechtens sein: Sie hatten in ihrer Kalkulation fest mit den Zuschüssen gerechnet, niemand habe sie auf das Risiko hingewiesen, das Staatsgeld könne doch noch ausfallen. Vor dem Landgericht hatten sie damit recht bekommen; das Amt war dagegen zum OLG in die Berufung gezogen. Der 1. Senat hat jedoch nun das erstinstanzliche Urteil bestätigt und die Berufung verworfen.

Damit ist die Sache aber noch nicht ausgestanden - bislang liegt nur ein sogenanntes Grundurteil vor, in dem der Schadenersatz-Anspruch grundsätzlich festgestellt, aber in der Höhe noch nicht beziffert ist. Das wird nun in einer Fortsetzung vor dem Landgericht passieren - sofern der OLG-Spruch rechtskräftig wird und nicht noch einmal vor dem Bundesgerichtshof angefochten wird.

© SZ vom 15.12.2017 / stha - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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