Arnulfstraße:Mann zertrümmert acht Limousinen

  • Andreas M. demolierte im Juli innerhalb von nicht einmal zwei Wochen acht nagelneue Limousinen.
  • Der Schaden beträgt insgesamt rund 170 000 Euro.
  • Da der 56-Jährige zum Tatzeitpunkt an einer paranoiden Psychose litt, wird er wohl auch zivilrechtlich nicht für den entstandenen Schaden aufkommen müssen.

Von Andreas Salch

"Ich bin ein ziemlich friedlicher Mensch", sagt Andreas M. Für die Staatsanwaltschaft am Landgericht München I stellt der 56-jährige gebürtige Wiener hingegen eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Da M. an einer paranoider Schizophrenie erkrankt sei, hat sie dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Im Juli vergangenen Jahres demolierte M. innerhalb von nicht einmal zwei Wochen acht nagelneue Limousinen auf dem Gelände der Mercedes-Benz-Niederlassung an der Arnulfstraße mit einem zehn Kilogramm schweren Pflasterstein. Bei einem Wagen warf er sogar die Frontscheibe ein. Der Schaden beträgt insgesamt rund 170 000 Euro.

In den frühen Morgenstunden des 7. Juli habe er eigentlich das Landeskriminalamt in der Maillingerstraße mit Eiern bewerfen wollen, berichtete A. an diesem Donnerstag den Richtern der 12. Strafkammer. Doch das habe nicht geklappt. Dann sei er "mehr aus Zufall" in die Arnulfstraße gelaufen und habe zwei Mercedes Benz der E-Klasse demoliert.

Andreas M. kehrte zurück, um mehr Autos zu zerstören

Ein Sicherheitsmann, so der 56-Jährige, habe ihm gedroht, er haue ihm "ein's auf die Goschen". Doch dazu sei es nicht gekommen. Eine Streife der Polizei brachte M. ins Isar-Amper-Klinikum nach Haar. Da er aber bereits nach kurzer Zeit wieder auf freien Fuß kam, tauchte er in den frühen Morgenstunden des 16. Juli erneut vor der Mercedes-Benz-Niederlassung an der Donnersbergerbrücke auf. Diesmal mussten sechs Neuwagen dran glauben.

Über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Christian Gerber, räumte Andreas M. die Vorwürfe ein. Zwar sei er in beiden Fällen betrunken gewesen. Gleichwohl seien die Taten "eine Art Hilferuf" gewesen, heißt es in einer Erklärung, die sein Verteidiger verlas. Er wolle psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen, finde aber keinen Ansprechpartner. Außerdem lege er "Wert darauf", so M., dass er" sich selbst nicht für schizophren hält". Seit der zweiten Tat ist der 56-Jährige im Isar-Amper-Klinikum untergebracht. Die Einnahme von Medikamenten jedoch verweigert er.

Das Gericht hob am Ende der Verhandlung den Unterbringungsbefehl auf. Im vorliegenden Fall reichten die Sachbeschädigungen, die Andreas M. begangen hat, nicht aus für eine dauerhafte Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Da der 56-Jährige zum Tatzeitpunkt an einer paranoiden Psychose litt und somit schuldunfähig war, wird er wohl auch zivilrechtlich nicht für den entstandenen Schaden aufkommen müssen.

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