Prozess:Mann ignoriert Fahrverbot und tötet eine Frau

Prozess: Nach der Kollision mit einem BMW raste der Audi weiter auf dem Gehweg an der Maximilianstraße und erfasste frontal zwei Fußgänger.

Nach der Kollision mit einem BMW raste der Audi weiter auf dem Gehweg an der Maximilianstraße und erfasste frontal zwei Fußgänger.

(Foto: Catherina Hess)
  • Der Autofahrer hätte sich nicht ans Steuer setzen dürfen, da er an Epilepsie litt.
  • Am Morgen des Unfalltages war gegen den 25-Jährigen bereits ein Fahrverbot verhängt worden, weil er einen epileptischen Anfall hatte.
  • Wegen fahrlässiger Tötung muss sich der Student an diesem Donnerstag am Münchner Amtsgericht verantworten.

Von Christian Rost

Der Autofahrer, der infolge eines epileptischen Anfalls vor der Münchner Oper zwei Fußgänger erfasste und dabei eine Frau tödlich verletzte, hätte sich nicht ans Steuer setzen dürfen.

Am Morgen desselben Tages war gegen den 25-Jährigen bereits ein Fahrverbot verhängt worden, nachdem er im Auto einen Anfall erlitten hatte und ambulant in einer Klinik behandelt werden musste. Nach seiner Entlassung setzte er sich dennoch wieder ans Steuer seines Audi RS 4.

Wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs muss sich der Student an diesem Donnerstag am Münchner Amtsgericht verantworten.

Für den Prozess ist nur ein Verhandlungstag angesetzt. Laut Anklage war der Münchner am 27. April 2015 zunächst gegen 9.20 Uhr in der Marsstraße mit seinem 450 PS starken Audi unterwegs.

Dabei erlitt er einen epileptischen Anfall und blieb mitten auf der Fahrbahn stehen. Ein Rettungswagen brachte den jungen Mann zur Behandlung ins Klinikum rechts der Isar. Dort ist er nach Angaben der Staatsanwaltschaft ausdrücklich darüber aufgeklärt worden, dass für ihn krankheitsbedingt bis auf Weiteres ein Fahrverbot gelte. Das soll der Student ignoriert haben.

Trotz Fahrverbot setzte sich der Student erneut ans Steuer

Noch am selben Tag setzte er sich laut Anklage wieder ans Steuer und fuhr gegen 15.30 Uhr auf dem Max-Joseph-Platz aus der Tiefgarage der Oper. Während der Wagen in Schrittgeschwindigkeit Richtung Maximilianstraße rollte, erlitt der Autofahrer, der seit Jahren an Epilepsie leidet, erneut einen Anfall, trat dabei das Gaspedal durch und beschleunigte über eine Distanz von nur knapp 25 Metern auf 68 Stundenkilometer.

Der zwei Tonnen schwere Audi mutierte zum Geschoss und rammte zunächst einen BMW, dessen zwei Insassen sich beim Aufprall eine blutende Wunde an der Nase beziehungsweise ein Schleudertrauma und Prellungen zuzogen. Am BMW entstand Totalschaden.

Nach der Kollision raste der Audi weiter auf dem Gehweg an der Maximilianstraße und erfasste frontal zwei Fußgänger. Eine 65-jährige Hausfrau aus dem Landkreis Starnberg wurde von dem Wagen überrollt. Sie erlitt ein schweres Polytrauma und starb wenige Stunden später in einer Klinik.

Der andere Fußgänger, ein 65-jähriger Münchner, war gegen eine Wand geschleudert worden, wobei er sich mehrere Brüche und offene Wunden zuzog. Der Mann musste zweieinhalb Wochen stationär behandelt werden. Er erstattet ebenso Anzeige gegen den Audi-Fahrer wie der Fahrer des demolierten BMW.

Binnen einer Woche ereigneten sich noch zwei weitere schwere Unfälle von Epilepsie-Patienten

Damit war die folgenschwere Fahrt des Studenten aber noch nicht zu Ende. Sein Audi rammte noch das Heck eines geparkten Kleintransporters und mähte einen Lichtmasten, ein Verkehrszeichen und einen Parkscheinautomaten nieder. Erst an einer Hauswand kam das Fahrzeug zum Stehen. Der Unfallverursacher wurde ebenfalls schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in der Anklage vor, mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen zu haben, obwohl er infolge körperlicher Mängel nicht in der Lage gewesen sei, es zu führen. Dabei habe er vorsätzlich das Leben eines anderen Menschen gefährdet und fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht.

Nachdem sich im Großraum München binnen einer Woche noch zwei weitere schwere Unfälle von Epilepsie-Patienten ereignet hatten, entbrannte eine Diskussion über die Eigenverantwortung der Betroffenen.

Die Stiftung Michael, die älteste Epilepsie-Stiftung in Deutschland, weist darauf hin, dass ein Führerscheininhaber nach dem ersten Anfall einen Arzt zur Frage seiner Fahrtauglichkeit konsultieren und gegebenenfalls selbst die Führerscheinbehörde informieren muss.

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