Von A. Krug

Im Jahr 1990 lockte ein Mann zwei Frauen in seine Wohnung. Diese verabreichten ihm K.o.-Tropfen.

Das letzte Treffen liegt 19 Jahre zurück. Damals war Helena L. 30 und Cemal Ö. 55 Jahre alt. Jetzt sitzen sie sich - deutlich gealtert - im Amtsgericht gegenüber, Helena L. als Angeklagte, Cemal Ö. als Opfer. Damals, im August 1990, hatte er die junge Frau und deren Freundin in der Hoffnung auf ein Schäferstündchen mit in seine Wohnung genommen.

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Statt Zärtlichkeiten bekam er dort von den beiden Frauen K.o.-Tropfen verabreicht und sah sich am Ende um Schmuck und Bargeld erleichtert. Dass dieser Fall nach so langer Zeit doch noch aufgeklärt werden konnte, ist der modernen Kriminaltechnik zuzuschreiben.

Damals in den neunziger Jahren gab es in München eine regelrechte Serie solcher Überfälle, die fast immer nach dem gleichen Muster abliefen. So auch im Fall von Cemal Ö., der in der Goethestraße am Hauptbahnhof von zwei Frauen angesprochen wurde. "Es war eine dicke und eine dünne", erinnert er sich, "sie fragten, ob ich Zeit habe."

Cemal Ö. hatte Zeit, kaufte noch schnell einen Sekt und drei Bier ein und zog mit den Damen in seine Wohnung. "Mit der dicken tauschte ich Zärtlichkeiten aus", erinnerte er sich später, dann setzt seine Erinnerung aus: "Als ich aufwachte, war meine Wohnung leergeräumt."

Laut Anklage ließen die beiden Frauen eine Armbanduhr im Wert von 1200 Mark und 550 Mark Bargeld mitgehen. So hatte es Cemal Ö. damals der Polizei erzählt, doch heute will der Rentner davon nichts mehr wissen. Auf 30.000 bis 40.000 Mark schätzt er seinen Verlust, "die haben selbst den Fernseher, das Radio und den Kassettenrekorder mitgenommen".

Der Richter glaubt ihm kein Wort, zumal Cemal Ö. bemüht zu sein scheint, seinen Anteil an dem misslungenen "Schäferstündchen" herunterzuspielen. Er habe mit den Damen nur "sprechen" wollen, versichert er, auch Alkohol sie nie im Spiel gewesen, schließlich sei er ja Moslem.

Helena L. verfolgt den Disput mit einem schmalen Lächeln. Sie und ihre Komplizin hatten damals Zigarettenkippen in der Wohnung hinterlassen. Nach Zuordnung der DNS-Spuren war der Fall bald aufgeklärt, doch die Angeklagte tauchte in Tschechien unter und konnte erst Anfang dieses Jahres festgenommen werden. Ihre Mittäterin wurde schon 1997 erwischt und zu vier Jahren Haft verurteilt. Das gleiche Strafmaß stellte ihr das Gericht am Dienstag in Aussicht. Nach kurzer Überlegung legte Helena L. daraufhin ein pauschales Geständnis ab. Das Urteil also auch für sie: vier Jahre Haft.

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(SZ vom 14.10.2009/sonn)