Prozess:19-Jähriger will gestohlene Fahrkarten verkaufen - im MVG-Laden

Prozess: Das MVG-Kundencenter im Hauptbahnhof - dort wollte der Mann die geklauten Fahrkarten verkaufen.

Das MVG-Kundencenter im Hauptbahnhof - dort wollte der Mann die geklauten Fahrkarten verkaufen.

(Foto: Robert Haas)
  • Der 19-Jährige war von einem ihm angeblich unbekannten Mann angesprochen worden, ob er ganz billig elf MVV-Einzelfahrkarten kaufen wolle.
  • Die Bus- und Bahn-Tickets hätten regulär einen Wert von 118,80 Euro gehabt - er habe sie aber für nur 50 Euro bei dem Fremden kaufen können.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

So viel Dreistigkeit gehört bestraft: Ausgerechnet in einem Servicecenter der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) wollte ein junger Mann ein Bündel geklauter Fahrscheine zu Bargeld machen. Natürlich flog der Schwindel umgehend auf und so landete der berufslose Münchner rasch vor dem Amtsgericht: Er wurde nun wegen Hehlerei und versuchtem Betrug zu einer Geldauflage von 400 Euro verurteilt.

Ende August 2015 war der junge Mann am Hauptbahnhof von einem ihm angeblich unbekannten Mann angesprochen worden, ob er ganz billig elf MVV-Einzelfahrkarten kaufen wolle: Die Bus- und Bahn-Tickets hätten regulär einen Wert von 118,80 Euro gehabt - er konnte sie aber für nur 50 Euro bei dem Fremden kaufen.

So erzählte es der 19-Jährige jedenfalls vor Gericht. Dabei räumte er allerdings auch ein, dass ihm bei diesem vermeintlichen Schnäppchen schon bewusst gewesen sei, dass die Fahrscheine höchstwahrscheinlich gestohlen waren.

Die Mitarbeiterin verständigte unbemerkt die Polizei

Um aber die Tickets nicht mühselig einzeln verkaufen zu müssen, ging der Münchner zwei Tage später einfach zum MVG-Kundencenter am Hauptbahnhof. Dort wollte er einer Mitarbeiterin weismachen, dass er die Fahrkarten übrig habe und nun zurückgeben wolle - natürlich zum vollen Kaufpreis.

Die Mitarbeiterin untersuchte routinemäßig die Seriennummern der Fahrscheine und stellte fest, dass sie als gestohlen gemeldet sind. Die Frau verständigte die Polizei, ohne dass der junge Mann dies bemerkte. Er wurde Minuten später festgenommen.

Eine Amtsrichterin verurteilte nun den 19-Jährigen nach Jugendstrafrecht. In der Verhandlung war er geständig, bereute die Tat und entschuldigte sich. Bei der Höhe der Strafe legte ihm das Gericht aber erschwerend zur Last, dass er erst Mitte Juni 2015 beim Schwarzfahren erwischt worden war. Die 400 Euro Geldauflage kommen einem gemeinnützigen Verein zu Gute, der sich um straffällige Jugendliche und Heranwachsende kümmert.

Das Urteil (Az.:1011 Ds 451 Js 247149/15 jug) ist rechtskräftig.

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