Prozess:Jäger will Schadenersatz vom Freistaat

  • Weil sie Zweifel an seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung hatten, ordneten die Behörden einen psychologischen Test bei einem Jäger und Sportschützen an.
  • Der Mann legte das Ergebnis nicht vor - daraufhin wurden ihm Waffenschein und -besitzkarte entzogen.
  • Nun will er 10 000 Euro Schmerzensgeld.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

"Ich bin Pazifist, aber mit solchen Dachdeckern bin ich schneller fertig als das Bolzenschussgerät mit der Sau." Dieser Satz eines heute 60-jährigen Jägers und Sportschützen hat die Behörden alarmiert. Immerhin verfügt der Mann über zehn scharfe Waffen. Den zuständigen Beamten war in diesem Zusammenhang auch ein Foto auf den Schreibtisch gekommen, das den Mann beim Fasching im Kostüm eines Henkers zeigt.

Sie zweifelten deshalb an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung: Der Betreffende müsse sich einer psychologischen Untersuchung unterziehen, wurde angeordnet. Der 60-Jährige betrachtet das als amtliche Demütigung und Mobbing - vor der Amtshaftungskammer am Landgericht München I will er nun 10 000 Euro Schmerzensgeld einklagen.

Der Test sei "erniedrigend und verletzend" gewesen

Bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch waren auch Justizvollzugsbeamte im Sitzungssaal. Das ist bei Zivilverhandlungen sonst nicht üblich. Der Jäger und Sportschütze ließ durch seinen Anwalt vortragen, dass er mit dem Ergebnis des angeordneten Psycho-Tests nicht zufrieden gewesen sei. Der Test sei fehlerhaft gewesen, "erniedrigend und verletzend". Die Prüferin habe offensichtlich die Akten nicht gelesen und sei bei der Befragung nicht objektiv gewesen, bemängelte der Kläger. Deshalb habe er das Testergebnis nicht vorgelegt. Daraufhin seien ihm Waffenschein und -besitzkarte entzogen worden.

Der Mann hatte aber umgehend beim Verwaltungsgericht München Rechtsmittel dagegen eingelegt. In der Verhandlung einigte man sich darauf, dass der Psycho-Test anderweitig wiederholt und das Ergebnis binnen sechs Monaten der Behörde vorgewiesen wird. Nach dieser Zeit bekam der Mann die Erlaubnis für seine acht Gewehre und zwei Pistolen zurück.

Jäger muss beweisen, wo er diskriminiert wurde

Nun vor dem Landgericht erklärte der Prozessvertreter des beklagten Freistaats, dass der Betreffende den ersten Test gar nicht bestehen konnte: Er habe selbst ein Attest vorgelegt, dass er seinerzeit unter schweren Depressionen gelitten habe und Psychopharmaka einnehmen musste. Der Anwalt des Schützen bemängelte dagegen, dass die Beamten der Waffenbehörde bei der Abwägung der Umstände ihr Ermessen nicht korrekt ausgeübt hätten.

Das Gericht kann bisher aber keinen Anlass für eine Schmerzensgeldzahlung aus der Staatskasse sehen. Die amtlichen Anordnungen als "erniedrigend und verletzend" anzusehen, sei lediglich eine Wertung. Um Geld zu bekommen, müsse er konkret darlegen, wo er etwa diskriminiert worden sei. Die Kammer gibt ihm dazu eine Frist und wird erst Ende Januar entscheiden, wie es mit dem Verfahren weitergeht.

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