Prozess in München:Zu Unrecht in der Psychiatrie

Jahrelang beschimpft Markus M. die Justiz wüst. Ein Schreiben an einen Staatsanwalt bringt den Betriebswirt schließlich in die Psychiatrie - zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht München jetzt entschieden hat. Sein Anwalt ärgert sich: "Die Justiz hat aus dem Fall Gustl Mollath nichts gelernt."

Von Christian Rost

Ungerechtfertigt ist ein 44 Jahre alter Mann aus dem Landkreis München drei Monate in der Psychiatrie festgehalten worden. Weil sein in Italien erworbener Doktortitel nicht anerkannt wird, überzieht Markus M. (Name geändert) die bayerische Justiz schon seit acht Jahren mit Schreiben, die vor wüsten Beschimpfungen nur so strotzen. Eines dieser Schreiben an den Leiter der Staatsanwaltschaft München I führte zu einem Unterbringungsverfahren gegen den Mann - er landete im Isar-Amper-Klinikum. Nach einem Ritt durch die Instanzen entschied das Oberlandesgericht München jetzt, dass die Unterbringung unzulässig war. M. wurde entlassen - und fühlt sich nun noch mehr in seinem Glauben bestärkt, dass er das Opfer einer ungerechten Justiz ist.

Markus M. leidet nach einem psychiatrischen Gutachten an einem "Querulantenwahn" infolge einer paranoide Schizophrenie. Er ist deshalb schuldunfähig. Er selbst glaubt nicht, dass er krank ist. "Aus seiner Sicht sind die anderen krank", sagt sein Anwalt Andreas Schwarzer. Nach den Vorgängen in den vergangenen Monaten steht zumindest fest, dass M. von der Justiz nicht fair behandelt und sogar ohne rechtliche Grundlage eingesperrt wurde.

Seit acht Jahren liegt der Betriebswirt schon im Clinch mit der Justiz wegen seines nicht anerkannten Doktortitels. Per Fax versandte er unzählige Schreiben an Justizangehörige, die stets ähnlich lautende Drohungen, Beleidigungen und Verleumdungen enthielten. Am 27. April dieses Jahres schickte er zwei an den Leiter der Staatsanwaltschaft München I, Manfred Nötzel, gerichtete Faxe, in denen er ankündigte, verschiedene Justizmitarbeiter wegen Völkermordes in Den Haag "zum Tode verurteilen" zu lassen. Und weiter schrieb er: "Beten Sie, dass ich nicht nach München komme, sonst sind Sie TOD."

Das Fax blieb laut Rechtsanwalt Schwarzer zunächst zwei Wochen unbearbeitet bei der Staatsanwaltschaft liegen. Dann sei plötzlich alles sehr schnell gegangen: Eine Ermittlungsrichterin am Amtsgericht erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Unterbringungsbefehl mit der Begründung, M. sei als gefährlich für die Allgemeinheit anzusehen. Seine Wohnung wurde durchsucht, er kam nach Haar. Sein Anwalt legte Beschwerde gegen diese Entscheidung zunächst beim Amtsgericht und dann auch beim Landgericht ein, weil die Unterbringung seiner Ansicht nach rechtswidrig war.

M.s Schreiben an die Staatsanwaltschaft, die im übrigen jede Woche Dutzende solcher Pamphlete erhalte, erfülle gar nicht den Tatbestand der Bedrohung, so Schwarzer. Zudem sei sein Mandant nicht gemeingefährlich, sondern ein reiner Verbaltäter. Die Beschwerden wurden ohne längere Begründung zurückgewiesen, M. musste in der Psychiatrie bleiben. "Die Justiz hat aus dem Fall Gustl Mollath nichts gelernt", ärgert sich Schwarzer.

"All die Jahre nie tätlich geworden"

Erst das Oberlandesgericht beschäftigte sich gründlich mit dem Fall Markus M. und verfügte seine sofortige Entlassung aus der Psychiatrie. Der Beschuldigte habe den Tatbestand der Bedrohung bereits objektiv nicht zweifelsfrei erfüllt, weil er "nur auffordert, dafür zu beten, dass er nicht komme, sonst seien alle tot", so der zweite Senat das OLG in seiner Entscheidung. Wie die anderen "unübersehbar vielen Schreiben", die M. in den vergangenen Jahren an die Justiz geschickt habe, handle es sich auch bei den beiden Faxen allenfalls um Beleidigungen und Verleumdungen, die eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie nicht rechtfertigten.

Nach Auffassung des OLG ist M. letztlich jemand, der grob und lästig ist, mit dem die Justiz aber leben muss. Jedenfalls sei M. "all die Jahre nie tätlich geworden" und auch bei der Durchsuchung seiner Wohnung sei nichts gefunden worden, womit er seine schriftlichen Drohungen in die Tat umsetzen könne, so das OLG. Dass es drei Monate gedauert hat, bis die Justiz zu dieser differenzierten Sichtweise findet, erzürnt Anwalt Schwarzer.

"An den Gerichten herrscht kollektive Feigheit vor der Verantwortung", sagt er. Weil niemand Verantwortung übernehmen wolle, wenn doch etwas passiere, würden solche Fälle über einen Kamm geschert und unangenehme Leute einfach weggesperrt. "Begründet werden solche Entscheidungen nicht", so Schwarzer weiter. "Dabei versucht das Bundesverfassungsgericht bayerischen Richtern schon lange beizubringen, Entscheidungen ordentlich zu begründen. Bislang ohne Erfolg."

Markus M. erhält nun 25 Euro Entschädigung für jeden Tag Zwangsunterbringung in der Psychiatrie. Möglicherweise wird er künftig unter Betreuung gestellt. "Gut getan hat ihm das alles sicher nicht", sagt sein Anwalt.

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