Prozess in München:Vergiftung im Restaurant kein Dienstunfall

Weil er in einem rumänischem Lokal neben einer defekten Kohleheizung saß, hat ein Kriminalbeamter aus Bayern eine Vergiftung erlitten. Er wollte den Vorfall als Dienstunfall anerkennen lassen, doch nun ist er mit seiner Klage gescheitert.

Eine Besprechung beim Abendessen im Restaurant gilt in erster Linie als "privatwirtschaftliche Tätigkeit". Ein dabei erlittener Schaden ist daher kein Dienstunfall. Mit diesem Hinweis hat eine Vorsitzende des Verwaltungsgerichts München die Rücknahme der Klage gegen das bayerische Landesamt für Finanzen erreicht. Ein bayerischer Kriminalbeamter wollte eine in einem rumänischem Lokal erlittenen Vergiftung als Dienstunfall anerkennen zu lassen. Nun ist er mit seiner Klage gescheitert.

Der Hauptkommissar des bayerischen Landeskriminalamtes war Ende Januar 2013 mit einem Kollegen dienstlich in Bukarest, um die Beteiligung der rumänischen Polizei an der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität abzuklären.

Am Vorabend gab es nach Angaben des 45-Jährigen ein Vorgespräch im Restaurant mit zwei Verbindungsleuten des Bundeskriminalamtes an der deutschen Botschaft. Der Beamte saß neben einer defekten Kohleheizung und erlitt dabei eine Kohlenmonoxidvergiftung. Nach Notfallbehandlung und Heimkehr beantragte der Beamte nun vergeblich eine Anerkennung des Vorfalls als Dienstunfalls.

"Sie wurden im Krankenhaus doch kostenlos behandelt", wunderte sich die Vorsitzende Rosa Schaffrath. Womöglich träten aber noch Nervenschäden auf, sorgte sich der Kläger, "ich kann das nicht abschätzen". Unabhängig von dieser Frage sei "Hauptgrund eines Restaurantbesuchs die Nahrungsaufnahme", sagte Schaffrath.

Als Dienstunfall könne ein dabei erlittener Schaden nur ausnahmsweise und mit Belegen anerkannt werden, an solchen Nachweisen fehle es aber. Der Beamte bleibt auf 18,50 Euro Reinigungskosten für den mit Erbrochenem beschmutzen Anzug sitzen.

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