Prozess in München:Überfall am U-Bahnhof

Auf dem Weg zur Arbeit wird eine 60-Jährige im Gärtnerplatzviertel überfallen. Ein alkoholisierter 23-Jähriger zieht sie im U-Bahnhof in eine Toilette, um sie zu vergewaltigen. Jetzt muss der vorbestrafte Hilfskellner in Haft. Er war in der Vergangenheit als Exhibitionist aufgetreten.

Von Christian Rost

Auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz im Gärtnerplatzviertel ist eine 60-jährige Frau von einem jungen Mann überfallen worden. Der alkoholisierte 23-Jährige zog sie im U-Bahnhof an der Fraunhoferstraße in eine Toilette, um sie zu vergewaltigen. Die Tat ereignete sich bereits am 10. Januar 2013. An diesem Freitag musste sich Michail S. wegen versuchter sexueller Nötigung am Münchner Amtsgericht verantworten. Mit einer Bewährungsstrafe konnte der mehrfach vorbestrafte Hilfskellner nicht mehr rechnen.

Es war in den frühen Morgenstunden, kurz vor 6 Uhr, als die Postbedienstete an der Fraunhoferstraße aus der U-Bahn stieg und Richtung Baaderstraße gehen wollte. Als sie über die Rolltreppe ins Zwischengeschoss des Bahnhofs gelangt war, wurde sie unvermittelt von einem jungen Mann gepackt und in die Damentoilette gezerrt.

Der Täter zog seine Hose nach unten und forderte von der Frau "Sex". Das Opfer wehrte sich und schrie so laut, dass zwei Passanten auf das Geschehen aufmerksam wurden und der Frau zu Hilfe kamen. Michail S. zog eiligst seine Hose wieder hoch und rannte davon. Die Frau erlitt einen schweren Schock. Noch heute ist sie traumatisiert von dem Überfall.

"Extrem krasse Tat"

S. war zunächst verschwunden, die Polizei konnte ihn aber anhand der DNA identifizieren, die er an der Jacke der 60-Jährigen hinterlassen hatte. Sein genetischer Fingerabdruck befand sich bereits im Polizeicomputer. S. war in der Vergangenheit unter anderem als Exhibitionist aufgetreten und hatte deswegen eine Speichelprobe mit seiner DNA abgeben müssen. Weil er sich nach dem Überfall im U-Bahnhof in seine griechische Heimat abgesetzt hatte, fahndete die Polizei mit einem internationalem Haftbefehl nach ihm. Die griechische Polizei nahm Michail S. schließlich fest. Er wurde ausgeliefert.

Vor Gericht trat der Angeklagte mit fast kahl geschorenem Kopf kleinlaut auf. Er entschuldigte sich und legte ein Geständnis ab. Im Gegenzug sicherte ihm das Gericht nach einer Absprache der Prozessbeteiligten eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als 20 Monaten zu.

Eine Bewährungsstrafe kam nicht in Frage, schon wegen der neun Vorstrafen von S. Er war bereits wegen gefährlicher Körperverletzung, eines Waffendelikts und wegen Diebstahls verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft beantragte für die "extrem krasse Tat" eineinhalb Jahre Haft, die Richter Josef Bonkamp auch verhängte.

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