Prozess in München:Stunk um die Universitäts-Reitschule

Gastro-Silvester in München, 2010

Der Eingang zum Café Reitschule bei Nacht

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Es geht um viel Geld und noch mehr Emotionen: Hinter den Kulissen der alten Universitäts-Reitschule in Schwabing kracht es mal wieder. Inzwischen streiten Besitzerin Antje Schneider und der frühere Pächter der Reitanlage vor Gericht.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Abends Party, tagsüber Knatsch und Skandale: Die alte Universitäts-Reitschule an der Königinstraße, Treffpunkt der Schickeria in Schwabing, war schon immer gut für Klatschgeschichten. Hinter den Kulissen kracht es gerade mal wieder - der Streit wird derzeit im Justizpalast ausgetragen. Klägerin ist Antje Schneider, Chefin der Haberl-Gastronomie. Ihr gehören etwa die Ochsenbraterei auf der Wiesn, der Taxisgarten oder Restaurant und Biergarten am Chinesischen Turm. Und eben auch die Uni-Reitschule. Prozessgegner ist der frühere Pächter der Reitanlage, Dusan T., ein ehemals international durchaus erfolgreicher Springsportler. Gestritten wurde am Donnerstag nicht nur um viel Geld, sondern vor allem auch mit sehr viel Emotionen.

Im Jahr 2000 hatte der Pferdewirtschaftsmeister Dusan T. als Geschäftsführer seiner Universitätsreitschulen GmbH die Reitanlage übernommen. Ende Juli 2013 wurde der Vertrag beendet. Seither werden nur noch Forderungen und Vorwürfe ausgetauscht. Antje Schneider als Klägerin behauptet, dass die Anlage bei der Rückgabe zahlreiche Mängel aufgewiesen habe.

Teuere Schäden in der Halle

Im Mittelpunkt steht speziell der Boden der Reithalle. Der sei während der gesamten Pachtzeit nie erneuert worden, beklagt die Gastronomin. Ihr Anwalt meinte vor Gericht sinngemäß, dass die "Pferdescheiße" einen halben Meter hoch gelegen und gestunken habe. Die darauf gelegten Matten seien 13 Jahre alt gewesen. Darüber hatte die Klägerin vor dem Prozess ein Privatgutachten eingeholt, das nun natürlich ebenfalls in Rechnung gestellt wird. Im Wege der Ersatzvornahme, also zunächst auf eigene Rechnung, hatte Schneider vor allem auch diesen Hallenboden erneuern lassen. Dafür verlangt sie nun 25 507,31 Euro. Dazu deutete der Anwalt an, dass mittlerweile noch weitere Schäden aufgelaufen seien, die vielfach höher seien.

Der beklagte Dusan T. bestreitet die Vorwürfe und verweigert die Zahlung. Vielmehr verlangt er, dass die Pachtkaution von umgerechnet rund 25 000 Euro endlich an ihn angezahlt werden müsse - denn die Haberl-Gastronomie hat diese bei Pachtabschluss als Sicherheit hinterlegte Summe bisher nicht freigegeben. T. rechnet eine Vielzahl von teuren Einbauten und Installationen dagegen, die ihm abgelöst werden müssten.

Die Anwälte wurden in der mündlichen Verhandlung immer lauter und aggressiver. Man warf sich gegenseitig vor, das Verfahren immer mehr zu verschärfen. Von einem gefälschten Protokoll war die Rede, es gab Drohungen mit Staatsanwaltschaft und Anwaltskammer. Schließlich klappte einer der beiden seine Akten zu: "Es reicht, ich gehe jetzt!" Erst als der andere eine Bemerkung zurückzog und sich entschuldigte, konnte weiter verhandelt werden.

Lösung am runden Tisch?

Der Einzelrichter der 29. Zivilkammer gab trotzdem die Hoffnung auf einen vernünftigen Kompromiss nicht auf: Wolle man all die wechselseitigen Behauptungen und Forderungen einzeln prüfen, könne das eine sehr zweitaufwendige und damit teure Beweisaufnahme werden. Der Richter schlug vor, den emotionalen Rechtsstreit im Gerichtssaal zumindest vorläufig zu beenden, "um am runden Tisch ein konfliktlösendes Gespräch zu führen". Die Klagepartei wäre einverstanden gewesen. Der Ex-Pächter und sein Anwalt lehnten ab: Von ihrer Seite gebe es nur ein Angebot, nämlich dass die klagende Gastronomin alle Einbauten und technischen Innovationen, wie Lautsprecheranlage oder Automaten behalten könne, falls sie die Kaution herausgebe. Zugleich wurde etwas kryptisch auf Schwarzbauten in der Uni-Reitschule angespielt, mit denen Haberl 2009 Schlagzeilen gemacht hatte.

Falls beide Seiten nicht doch noch zu dem vorgeschlagenen Gespräch zusammenfinden, wird der Richter am 13. November verkünden, wie es weitergehen soll.

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