Prozess in München:Frau läuft im Giraffenhaus gegen Glasscheibe - und will Schmerzensgeld

Prozess in München: Das eingezogene Panzerglas sei für einen "hinreichend aufmerksamen Besucher" ausreichend sichtbar, sagte die Richterin

Das eingezogene Panzerglas sei für einen "hinreichend aufmerksamen Besucher" ausreichend sichtbar, sagte die Richterin

(Foto: Alessandra Schellnegger)
  • Eine Besucherin hat im Tierpark Hellabrunn die Glasscheibe im Giraffenhaus übersehen.
  • Die Frau zog sich eine Prellung am Nasenbein zu, hatte Nasenbluten und Kopfschmerzen.
  • Vor dem Münchner Amtsgericht verlangt sie nun Schmerzensgeld vom Zoo. Das Gericht lehnte ihren Antrag ab.

Von Jacqueline Lang

Dass Menschen zunehmend dazu neigen, für Missgeschicke andere verantwortlich machen zu wollen, dass sie normale Lebensrisiken abwälzen möchten - das beklagen Juristen schon lange. Das Ergebnis davon sind zum Beispiel Prozesse um Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Das Münchner Amtsgericht etwa musste jüngst entscheiden, wie deutlich der Tierpark Hellabrunn darauf aufmerksam machen muss, dass im Giraffenhaus eine Glasscheibe die Besucher von den Tieren trennt. Eine Besucherin des Zoos übersah diese Glasscheibe und lief dagegen. Die Folgen: eine Prellung am Nasenbein, Nasenbluten und Kopfschmerzen, drei Tage war die Frau in der Folge krankgeschrieben. Die Sonne habe geschienen, das habe Spiegelungen nach sich gezogen - deshalb sei die Glasscheibe unmöglich zu sehen gewesen, so argumentierte die Frau laut Amtsgericht. Sie verklagte den Zoo wegen eines fehlenden Warnschildes darauf, Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zu zahlen. Zudem forderte sie pauschal 25 Euro an "Schadensregulierungsaufwand" und die 14 Euro für die Eintrittskarte zurück, da diese für sie nutzlos gewesen sei. Womit die Frau vermutlich Recht hat, denn nachdem sie gegen die Scheibe gedonnert war, musste sie ihren Besuch in Hellabrunn frühzeitig beenden. Das Giraffenhaus liegt relativ nahe bei beiden Eingängen; bis zu den Elefanten dürfte sie es also nicht mehr geschafft haben.

Eineinhalb Jahre liegt dieser Vorfall zurück, nun hat die zuständige Richterin am Amtsgericht den Antrag der Klägerin abgelehnt: Sie sehe keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht als erwiesen an. Im Eingangsbereich sei extra ein Schild angebracht, auf dem die Besucher dazu aufgefordert werden, nicht gegen die Scheiben zu klopfen.

Das eingezogene Panzerglas sei zudem für einen "hinreichend aufmerksamen Besucher" ausreichend sichtbar, so die weitere Argumentation der Richterin. Zumal das Glas im Giraffenhaus nicht durchgehend sei, sondern mehrfach von senkrechten Stahlträgern unterbrochen werde. Ein durchschnittlich aufmerksamer Mensch würde aber wohl auch - Sonneneinstrahlung hin oder her - von vorneherein davon ausgehen, dass sich zwischen ihm und einem wilden Tier eine Schutzvorkehrung befindet.

Und noch ein Indiz dafür, dass die Frau die Scheibe hätte sehen müssen: Das Gehege der Tiere ist mit Stroh und Sägespänen ausgekleidet, welches sich zumindest teilweise an der Glasabtrennung sammelt, wie das Amtsgericht festgestellt hat. Das Urteil ist rechtskräftig.

Eine Beton- oder Holzwand, das wäre natürlich eine Alternative, die von keinem Besucher übersehen werden könnte. Die Tiere im Gehege sähe er dann freilich auch nicht mehr.

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