Prozess in München:Ex-Fußballer soll Freundin totgeprügelt haben

Lesezeit: 2 min

  • Güray B. soll seine Verlobte bei einem Streit im Rausch mit Fausthieben getötet haben.
  • Er ließ offenbar seine Wut über eine bevorstehende Zwangsräumung seiner Wohnung an der Frau aus.
  • Vor Gericht hat der Angeklagte Erinnerungslücken - wegen seines hohen Alkoholkonsums.

Von Christian Rost

In seiner Jugend war Güray B. ein talentierter Fußballer, er spielte bis zu seinem 17. Lebensjahr beim FC Bayern, danach noch als Profi in der Türkei. Mit einem Kreuzbandriss endete die Karriere. Er stürzte dermaßen ab, dass er zuletzt nur noch realisierte, ob es gerade Tag war oder Nacht - und ob es Alkohol in Griffweite gab. Den Tiefpunkt in seinem Leben erreichte er im Oktober 2014: Als ihm die gemeinsame Wohnung mit seiner Freundin gekündigt wurde, soll er sie dafür verantwortlich gemacht und totgeprügelt haben.

Seit diesem Donnerstag muss sich der 43-Jährige vor dem Münchner Schwurgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor. In der Nacht zum 8. Oktober 2014 habe Güray B. seiner 52-jährigen Verlobten "mehrere heftigste und äußerst brutale Schläge gegen den Rumpf und das Gesicht" versetzt, so die Anklage. Der Mann ließ demnach seine ganze Wut über eine bevorstehende Zwangsräumung der Wohnung in Großhadern an der ebenfalls schwer alkoholkranken Frau aus. Die beiden hatten zuletzt ihr Gehalt und seine Sozialleistungen ausschließlich in Alkoholika umgesetzt, statt Miete zu bezahlen.

Und über Monate hinweg hatten sich schon Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus über Lärm in der Wohnung des Paares und über Bedrohungen und Beleidigungen seitens des Angeklagten beschwert. Einige Leute sollen seinetwegen aus dem Haus ausgezogen sein. Vor Gericht räumte der zuletzt nur noch sporadisch als Bauhelfer tätige B. den Ärger mit Nachbarn ein; dass er seine Verlobte auf dem Gewissen hat, wollte er nicht zugeben.

Wie der Angeklagte die Tatnacht beschreibt

Er sei an jenem Morgen neben ihr aufgewacht, habe sie angestupst und bemerkt, dass sie "eiskalt" gewesen sei. Der Notarzt, den B. alarmierte, konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Sie war infolge mehrerer Milzrisse innerlich verblutet.

Güray B. sagte zunächst, er habe bei Streitereien seine Partnerin, mit der er seit 2010 zusammenlebte, lediglich zwei Mal geohrfeigt. Auf Nachfragen des Gerichts unter dem Vorsitz von Michael Höhne musste der Angeklagte aber zugeben, die Frau schon öfter und einmal krankenhausreif geschlagen zu haben. In der Tatnacht habe er sie auch gewürgt, so B.

Schließlich musste er zugeben, schon gegenüber seinen drei vorherigen Partnerinnen - aus zwei Verbindungen gingen drei Kinder hervor - gewalttätig gewesen zu sein. Den Mordvorwurf wies er aber zurück: In der fraglichen Nacht sei seine Verlobte zwei Mal gestürzt, einmal beim Schließen der Jalousien und dann im Bad, weswegen sie geblutet habe. Er habe ihr noch angeboten, sie zum Arzt bringen, was sie abgelehnt und sich stattdessen ins Bett gelegt habe. Sie wachte nicht mehr auf.

Angebliche Erinnerungslücken wegen Alkoholkonsums

Die Schilderungen B.s vor Gericht sind bruchstückhaft, er sagt, er könne sich nur noch "in Momentaufnahmen" erinnern, was angesichts seines Alkoholkonsums nicht verwunderlich wäre: Pro Tag trank er zwei Gläser Wein, acht bis zehn Magenbitter, eine Flasche Wodka und zehn bis fünfzehn Bier. Dass er vom Alkohol loskommen muss, ist ihm inzwischen klar.

B. wolle "raus aus dieser Sucht", sagte Verteidigerin Eva Loy-Birzer. Wie ernst er es damit meint, blieb jedoch offen. Nebenklageanwalt Heinz Schöch, der den Bruder des Opfers vertritt, fragte B., ob er zwei Jahre in eine Entziehungsanstalt gehen würde. Der Angeklagte nach langem Zögern: "Ich weiß es nicht." Der Prozess wird fortgesetzt.

© SZ vom 19.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: