Prozess in München:Busfahrer soll Behinderte vergewaltigt haben

Weil er eine geistig und körperlich behinderte 19-Jährige während der Fahrt mit derben Aufforderungen zum Oralverkehr gezwungen haben soll, muss sich ein Münchner Kleinbusfahrer vor Gericht verantworten. Sein Verteidiger erklärt allerdings, sein Mandant sei zu sexuellen Handlungen gar nicht in der Lage.

Von Christian Rost

Der Fahrer eines Kleinbusses soll sich an einer geistig behinderten jungen Frau vergangen haben. Der 43-jährige Mann muss sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung seit diesem Montag vor der 3. Strafkammer am Landgericht München I verantworten. Nach der Darstellung seines Verteidigers am ersten Prozesstag war der Angeklagte wegen gesundheitlicher Probleme aber gar nicht zu sexuellen Handlungen in der Lage.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 6. Dezember 2011 die damals 19-Jährige während einer Fahrt von einem Internat zur Pfennigparade zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. So habe der Angeklagte an der Schule zunächst vier Personen in seinem Bus aufgenommen, um sie bei verschiedenen Einrichtungen abzusetzen. Schließlich saß er alleine mit dem mutmaßlichen Opfer im Fahrzeug.

Die junge Frau, die im Alter von zwölf Jahren einen Unfall hatte und seither geistig und körperlich behindert ist, befand sich eigenen Angaben zufolge auf dem Beifahrersitz. Während der Fahrt soll der Angeklagte sie immer wieder angeblickt und dabei masturbiert haben. Schließlich zwang er sie laut Anklage mit derben Aufforderungen zum Oralverkehr, wobei er ihren Kopf in Richtung seines Schoßes drückte. Es folgten angeblich noch mehrere derbe Sprüche, ehe der Mann dem Opfer in den Schritt griff. Am Internat setzte er die 19-Jährige schließlich ab.

Der bei seinen Großeltern in München aufgewachsene Angeklagte beendete die Schule mit dem Hauptschulabschluss und brach danach wegen gesundheitlicher Probleme eine Malerlehre ab. Im Oktober 2011 nahm er einen Job als Kleinbusfahrer an. Zum Vergewaltigungsvorwurf wollte er sich nicht äußern.

Sein Verteidiger erklärte aber, dass sich die Tat so gar nicht habe abspielen können. Sein Mandant leide infolge einer Viruserkrankung an Nierenversagen, sei Dialysepatient und impotent. Darüber hinaus habe er eine Hauterkrankung im Intimbereich, was ebenfalls sexuelle Handlungen unmöglich mache. Als das Opfer in dem Prozess aussagte, beantragte die Nebenklageanwältin den Ausschluss der Öffentlichkeit.

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